Gesetzeskonformes Ebike, das als Fahrrad gilt
Verfasst: 10.09.2018, 20:14
Liebe Leute,
ich möchte mir selber ein Ebike bauen, für den Straßenverkehr in Österreich.
Wichtig ist mir, dass ich legal unterwegs bin.
So habe ich mir einen 500 Watt Motor besorgt, der für eine Nachrüstung eines Fahrrads gedacht ist. Akku habe ich im Selbstbau erstellt, 13 Zellen in Serie, das sind 48V im Mittel und somit noch legal.
Ich möchte gerne das Rad mit Handgasgriff betreiben, so dass es wie ein "Moped" fährt, als Pedelec läuft es auch. Ich kann also treten, muss aber nicht. In keinem der Fahrzustände soll es aber über die 25km/h fahren und die 500 Watt sind im Motor schon begrenzt.
Mir ist klar, dass z.B. in D das nicht erlaubt wäre, da dort nur eine Schiebehilfe bis 6km/h erlaubt ist.
Für A habe ich aber auf der WKO Seite eine rechtliche Abhandlung gelesen und möchte fragen, ob die auch "Hand und Fuß" hat, sprich, ob ich mich darauf verlassen kann.
Ich möchte einfach zu hundert Prozent sicher sein, dass wenn mich ein "unwissender" Polizist aufhält, da ich eben nicht trete sondern wie ein Moped fahre, ich auch mir absolut sicher sein kann, dass ICH im Recht bin. Streit würde ich natürlich keinen anzetteln, höflich und respektvoll will ich bleiben, aber im Ernstfall mir eben sicher sein, dass ich bei einer Androhung einer Anzeige nichts zu befürchten habe.
Ich habe mit einem Polizisten unlängst darüber mal gesprochen und er meinte, dass ein Handgas und Fahren ohne Treten nicht erlaubt sei in A. Ich kann mir aber auch vorstellen, dass eben ein Polizist sehrwohl sich gut auskennt, aber eben nicht überall.
Was haltet ihr von dem Schreiben, das ich verlinke und auf welche Eckdaten muss ich achten, damit ich das Ebike, Rad legal betreiben kann?
Ist ein Fahren ohne Treten nur mit Elektromotor legal zu bewerkstelligen in Österreich?
Gegoogelt habe ich, dabei aber nur auf einer Herstellerseite einen Beitrag gefunden, der mir meine Ahnung bestätigt, dass es eben erlaubt sein kann.
Onlineshop für Elektromotoren für den Fahrradumbau:
https://elfkw.at/technik/pedalsensor-oder-gasgriff
Der WKO Jurist meint, wenn ich es richtig verstehe, ebenfalls das selbe.
WKO Bericht eines Juristen:
http://www3.wkstmk.at/grem2/RS_Juni2012 ... %A4der.pdf
Auch finde ich auf Onlineshops in Österreich "Mopeds", die als Fahrrad rechtlich gesehen werden und nicht mal Pedale haben. Auch das erhärtet für mich den Verdacht, dass ein elektrisches Fahren ohne pedalieren zu müssen, legal möglich sein müsste.
siehe hier:
https://www.xxxlutz.at/p/mican-elektro- ... tIQAvD_BwE
oder hier:
https://www.e-techbike.at/produkte/com- ... 09c-detail
Danke für eure Unterstützung,
OLI
ich möchte mir selber ein Ebike bauen, für den Straßenverkehr in Österreich.
Wichtig ist mir, dass ich legal unterwegs bin.
So habe ich mir einen 500 Watt Motor besorgt, der für eine Nachrüstung eines Fahrrads gedacht ist. Akku habe ich im Selbstbau erstellt, 13 Zellen in Serie, das sind 48V im Mittel und somit noch legal.
Ich möchte gerne das Rad mit Handgasgriff betreiben, so dass es wie ein "Moped" fährt, als Pedelec läuft es auch. Ich kann also treten, muss aber nicht. In keinem der Fahrzustände soll es aber über die 25km/h fahren und die 500 Watt sind im Motor schon begrenzt.
Mir ist klar, dass z.B. in D das nicht erlaubt wäre, da dort nur eine Schiebehilfe bis 6km/h erlaubt ist.
Für A habe ich aber auf der WKO Seite eine rechtliche Abhandlung gelesen und möchte fragen, ob die auch "Hand und Fuß" hat, sprich, ob ich mich darauf verlassen kann.
Ich möchte einfach zu hundert Prozent sicher sein, dass wenn mich ein "unwissender" Polizist aufhält, da ich eben nicht trete sondern wie ein Moped fahre, ich auch mir absolut sicher sein kann, dass ICH im Recht bin. Streit würde ich natürlich keinen anzetteln, höflich und respektvoll will ich bleiben, aber im Ernstfall mir eben sicher sein, dass ich bei einer Androhung einer Anzeige nichts zu befürchten habe.
Ich habe mit einem Polizisten unlängst darüber mal gesprochen und er meinte, dass ein Handgas und Fahren ohne Treten nicht erlaubt sei in A. Ich kann mir aber auch vorstellen, dass eben ein Polizist sehrwohl sich gut auskennt, aber eben nicht überall.
Was haltet ihr von dem Schreiben, das ich verlinke und auf welche Eckdaten muss ich achten, damit ich das Ebike, Rad legal betreiben kann?
Ist ein Fahren ohne Treten nur mit Elektromotor legal zu bewerkstelligen in Österreich?
Gegoogelt habe ich, dabei aber nur auf einer Herstellerseite einen Beitrag gefunden, der mir meine Ahnung bestätigt, dass es eben erlaubt sein kann.
Onlineshop für Elektromotoren für den Fahrradumbau:
https://elfkw.at/technik/pedalsensor-oder-gasgriff
Der WKO Jurist meint, wenn ich es richtig verstehe, ebenfalls das selbe.
WKO Bericht eines Juristen:
http://www3.wkstmk.at/grem2/RS_Juni2012 ... %A4der.pdf
Auch finde ich auf Onlineshops in Österreich "Mopeds", die als Fahrrad rechtlich gesehen werden und nicht mal Pedale haben. Auch das erhärtet für mich den Verdacht, dass ein elektrisches Fahren ohne pedalieren zu müssen, legal möglich sein müsste.
siehe hier:
https://www.xxxlutz.at/p/mican-elektro- ... tIQAvD_BwE
oder hier:
https://www.e-techbike.at/produkte/com- ... 09c-detail
Danke für eure Unterstützung,
OLI