Parken in Seitengassen und vor Grundstücken erlaubt?

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Anton2
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Parken in Seitengassen und vor Grundstücken erlaubt?

Beitrag von Anton2 » 02.07.2018, 09:56

Hallo liebes Forum!

Ich frage mich, ob das Parken von Anwohnern und auch nicht Anwohnern (wie z.B. Besuchern)
  • in einer Wohnsiedlung (im Bild links der Wiesen-Schotter-Streifen)
    WP_20180627_09_58_13_Pro.jpg
    Wohnsiedlung
    WP_20180627_09_58_13_Pro.jpg (118.11 KiB) 12884 mal betrachtet



    oder
  • vor einem nicht bebautem Grundstück
    WP_20180627_09_55_59_Pro.jpg
    Unbebautes Grundstück (von der Seite fotografiert)
    WP_20180627_09_55_59_Pro.jpg (132.02 KiB) 12884 mal betrachtet
    WP_20180627_09_54_34_Pro.jpg
    Unbebautes Grundstück Einfahrt
    WP_20180627_09_54_34_Pro.jpg (127.76 KiB) 12884 mal betrachtet

erlaubt ist (wenn natürlich die erforderlichen 5 Meter für die Fahrbahn freibleiben und nicht vor der Grundstückseinfahrt geparkt wird)?


Es handelt sich um keine Wohnstraße. Darf auch ich, wenn mein Parkplatz belegt ist, vorm Nachbarsgrundstück parken (natürlich nicht bei der Einfahrt)?

Darf grundsätzlich jeder parken und wenn ich das nicht möchte, müsste ich eine Tafel aufstellen, das es Privatgrund ist und Parken verboten ist?

Zählt der Streifen zwischen Zaun und Fahrbahn als öffentlicher Grund oder ist das immer Privatgrund noch?

Vielen Dank!



FHoll
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Re: Parken in Seitengassen und vor Grundstücken erlaubt?

Beitrag von FHoll » 02.07.2018, 13:46

StVO §23 Abs2: Außerhalb von Parkplätzen ist ein Fahrzeug, sofern sich aus Bodenmarkierungen oder Straßenverkehrszeichen nichts anderes ergibt, zum Halten oder Parken am Rand der Fahrbahn und parallel zum Fahrbahnrand aufzustellen.[...]

Wenn genügend Platz frei bleibt, dann dürfen Sie am Rand der Fahrbahn parken. Allerdings bedeutet "am Rand der Fahrbahn" immer noch "Auf der Fahrbahn". Das Bankett zählt zwar noch zur Straße, aber nicht zur Fahrbahn, und darf nicht befahren, daher auch nicht beparkt werden (sofern es sich nicht aus Bodenmarkierungen anders ergibt)

Ob neben der Straße ein Privatgrundstück beginnt bzw. wie viel vom Grünstreifen noch begrüntes Bankett oder Gemeindegrund ist, spielt eigentlich keine Rolle*. Wenn die Fahrbahn breit genug ist, dass man ohne Bankett so parken kann, dass ausreichend Platz frei bleibt, dann darf man das. Geht sich das nicht aus, dann geht's nicht.

Also ja, wenn die Straßenbreite es zulässt, dürfen Sie auch vor dem Nachbarsgrundstück parken. Jeder andere könnte vor Ihrem Grundstück parken, und wenn Sie das nicht möchen, haben Sie im schlimmsten Fall einfach Pech. Sie können keine Tafel aufstellen, dass parken verboten sei, denn dem ist ja nicht so. Es handelt sich ja nicht um einen zum Grundstück gehörigen Parkplatz, sondern um eine öffentliche Fläche, die zum parken verwendet werden darf.


*Falls jemand unerlaubt parkt, spielt es aber sehr wohl eine Rolle, warum genau es nicht erlaubt war, da es unterschiedliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Anton2
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Re: Parken in Seitengassen und vor Grundstücken erlaubt?

Beitrag von Anton2 » 23.09.2019, 15:31

Und auf Gemeindegrund darf ich auch auf einer Wiese neben der Straße parken? Oder darf man sowieso nicht auf einer Wiese neben der Straße parken?
Gemeindegrund.jpg
Gemeindegrund.jpg (232.68 KiB) 11630 mal betrachtet


Darf ich hier rechts zwischen den Straßenpflöcken auf Privatgrund parken? Die Straße links davon ist eine öffentliche Gemeindestraße.
Privatgrund.jpg
Privatgrund.jpg (192.76 KiB) 11630 mal betrachtet

FHoll
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Re: Parken in Seitengassen und vor Grundstücken erlaubt?

Beitrag von FHoll » 11.10.2019, 08:03

Nein, nein, das sind weder Parkplätze, noch gibt es Bodenmarkierungen, noch ist es der Rand der Fahrbahn, weil es eben nicht Teil der Fahrbahn ist. Alles nicht zum halten und parken gedacht.

In der Praxis wird das halt regelmäßig ignoriert.

Gegengleis
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Re: Parken in Seitengassen und vor Grundstücken erlaubt?

Beitrag von Gegengleis » 15.10.2019, 00:37

FHoll hat geschrieben:
11.10.2019, 08:03
In der Praxis wird das halt regelmäßig ignoriert.
Und regelmäßig durch besonders eifrige Organe gewisser Behörden (*hust* MA67 *hust*) angezeigt.

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