Ausparken inkl. Wenden

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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RickVIE
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Ausparken inkl. Wenden

Beitrag von RickVIE » 25.05.2018, 19:44

Hallo,
es geht um eine öffentliche Straße mit Gegenverkehr und 40km/h Beschränkung, wobei die Straße im betroffenen Bereich recht eng ist, zwei Kompaktwagen kommen meist gerade nicht aneinander vorbei, ohne das einer in einer Lücke stehen bleibt.

Es gibt in dieser Gasse längsseitige Parkplätze. Beim Ausparken wendet man meist gleich mit, da man sonst eine Ehrenrunde um die Anlage drehen muss.

Es kommt immer wieder vor, dass wenn man ausparket und gleichzeitig wendet, und dabei bereits senkrecht zur Straße steht, sich ein Fahrzeug nähert und sich auf biegen und brechen irgendwie vorbeidrängeln möchte (inkl. Hupen, befahren des Grünstreifens und oft mit vollen 40km/h), anstatt 30 Sekunden zu warten bis man fertig gewendet hat.

Hat, wenn man schon im 90 Grad Winkel zur Fahrbahn steht, das sich gerade nähernde Fahrzeug zu warten, oder darf er sich hier durchdrängeln? Ich hoffe ich habe mich klar ausgedrückt.

Anbei noch ein Bild!
Vielen Dank!
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Gegengleis
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Re: Ausparken inkl. Wenden

Beitrag von Gegengleis » 11.06.2018, 18:29

Gibt es dort wirklich Parkplätze oder parken dort einfach alle?

schanzenpeter
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Re: Ausparken inkl. Wenden

Beitrag von schanzenpeter » 13.06.2018, 14:47

Als interssierter Laie kann ich keinen jur. Rat geben, habe aber 2 Fragen:
1. Üblicherweise ist das Parken in so engen Straßen nicht erlaubt - es müssen 2 Fahrstreifen frei bleiben. Um das Parkplatzproblem zu entschärfen hat man oftmals eine Einbahnregelung geschaffen und durch Bodenmarkierungen das Parken erlaubt. Gibt es solche Bodenmarkierungen? wie weicht man aus, wenn keine Parlücke frei ist?
2. Sie schreiben, der Vorbeidrängler bräuchte nur 30 Sekunden zu warten - der wiederum könnte denken, sie können doch 3 Sekunden warten, bis er vorbei ist.
Solange er vorbeifahren kann, wird er es tun, wenn Sie jedoch die Straße ganz absperren, kann er nicht vorbeifahren.
Ich sehe hier eher nicht ein juristisches, sondern im verkehrskameradschaftliches Problem.

RickVIE
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Re: Ausparken inkl. Wenden

Beitrag von RickVIE » 14.06.2018, 10:22

Hallo, danke für euren Antworten!

@1
Also angeblich war es früher mal eine Einbahn (bis in den frühen 80er hinein). für die Längsparker gibt es keine Markierungen. Aber es gibt Schilder für einen Behindertenparkplatz, und am Anfang der Straße einen kurzen Parken-Verboten Bereich. Soweit denke ich passt dort die Parkerei. anbei ein Bild, leider ein schlechtes vom Winter, aber ja.

Zwei Fahrstreifen gehen sich 80% der Straße problemlos aus, nur in diesen Bereich ist es enger(Grünstreifen, Fußgängerübergang). Zwei Kleinwagen kommen an einander vorbei. Zwei Kompaktwagen gehen sich meist nicht mehr aus (ohne etwas auf den Grünstreifen zu fahren), speziell wenn die Längsparker mit etwas mehr Abstand zum Gehsteig stehen. Da bleibt man halt im Normalfall vor dem engeren Bereich stehen und lässt den Gegenverkehr passieren (funktioniert meist recht gut).

@2
Ja, normal parkt und wendet man eh nicht, wenn man sieht dass wer kommt. Es gibt halt div. Ausfahrten und Schrägparker, und da kommt es schon vor dass man schon quer steht und dann ein Fahrzeug kommt.
In diesem Fall ist der halt mit vollen 40km/h auf uns zugekommen, meine Beifahrerin hat schon geschriehen "der bleibt nicht stehen!!", dann hat er halt recht straff abgebremst und sich versucht irgendwie vorbeizuschlängeln (hatte ein kleinstwagen).

So eine Aktion kann schon gefährlich werden.... find ich zumindest.

Solche Aktionen kommen recht selten vor, die meisten warten eh oder werden halt kurz langsamer bis man gewendet hat, aber es gibt halt in der Siedlung 2-3 Spezialisten die sich auf biegen, brechen und gehuppe vorbeidrängeln müssen.
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Gegengleis
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Re: Ausparken inkl. Wenden

Beitrag von Gegengleis » 15.06.2018, 13:37

Zum Parken:

§ 24 Abs 3 lit d StVO stellt auf eine konkrete Mindestbreite der beiden Fahrstreifen im Bereich der Stelle, wo geparkt wird, nicht ab. Weiters ist es nach dieser Bestimmung nicht erforderlich, dass eine Fahrbahnseite völlig freigehalten wird. Auch § 2 Abs 1 Z 5 StVO enthält keine näheren Angaben zur Mindestbreite für den jeweiligen Fahrstreifen. Aus § 9 Abs 1 der Bodenmarkierungsverordnung ergibt sich, dass ein Fahrstreifen auch schmäler als 2,6 m sein kann. Es darf daher nur dort nicht geparkt werden wo es unter den gegebenen Umständen nicht möglich erscheint den dort zulässigen Gegenverkehr abwickeln zu können. Jedenfalls darf ganz sicher nicht geparkt werden, wenn bestimmte Fahrzeuge (LKW der Feuerwehr!) gar nicht mehr durchkommen.

Zum Wenden nach dem Ausparken:

§ 14 StVO Abs. 1 Der Lenker eines Fahrzeuges darf mit diesem nur umkehren, wenn dadurch andere Straßenbenützer weder gefährdet noch behindert werden.

§ 19 StVO Abs. 6 Fahrzeuge im fließenden Verkehr haben den Vorrang gegenüber Fahrzeugen, die von Nebenfahrbahnen, von Fußgängerzonen, von Wohnstraßen, von Haus- oder Grundstücksausfahrten, von Garagen, von Parkplätzen, von Tankstellen, von Feldwegen oder dgl. kommen.

§ 19 StVO Abs. 8 (...) Das Zum-Stillstand-Bringen eines Fahrzeuges, ausgenommen eines Schienenfahrzeuges in Haltestellen, aus welchem Grund immer, insbesondere auch in Befolgung eines gesetzlichen Gebotes, gilt als Verzicht auf den Vorrang. (...)

Bedarf das einer weiteren Ausführung?

FHoll
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Re: Ausparken inkl. Wenden

Beitrag von FHoll » 27.06.2018, 12:40

Gegengleis hat geschrieben:
15.06.2018, 13:37
Zum Wenden nach dem Ausparken:
[...]
Bedarf das einer weiteren Ausführung?
Ja, bitte.
Die Situation wäre klar, wenn man vor Beginn des Ausparkmanövers bereits ein herannahendes Fahrzeug wahrnehmbar wäre.

Was aber, wenn eben kein herannahendes Fahrzeug wahrnehmbar ist, weil dieses erst noch um eine Ecke kommen müsste oÄ?

Einem Fahrzeug, das noch nicht wahrnehmbar ist, kann man ja schlecht die Vorfahrt nehmen. Wenn man auf Fahrzeuge, die möglicherweise kommen könnten, Rücksicht nimmt, dann kommt man bei vielen Parklücken gar nicht mehr raus. Auch in der geschilderten Situation macht es ja eigentlich keinen Unterschied, in welche Richtung grün ausparkt - während grün ausparkt, käme purpur nicht daran vorbei. Vorfahrt hat mE. also nichts mit der Sache zu tun.

Mit dem Wenden verhält es sich ähnlich. Wendet man, wenn sonst niemand in der Nähe ist, kann man wohl kaum jemanden gefährden oder behindern. Dass jemand während des Wendevorgangs hinzukommt lässt sich aber nie ganz ausschließen, wenn es nicht gerade eine ungewöhnlich geradelinige Straße mit niedrigem Tempolimit ist.

Den Knackpunkt sehe ich letztendlich bei §14 StVO Abs. 2b: Das umkehren ist verboten [...] auf engen oder unübersichtlichen Straßenstellen. Aber ansonsten denke ich nicht, dass Ausparken mit Wenden an sich verboten wäre, unabhängig davon, ob nun ein Fahrzeug hinzukommt oder nicht.

jansia
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Re: Ausparken inkl. Wenden

Beitrag von jansia » 25.07.2018, 08:52

Wenn bei diesem "Vorbeidrängeln" etwas passieren sollte, denke ich jedenfalls nicht, dass Sie rechtlich belangt werden können. Sie wurden darin dem Straßenverkehr wieder Platz zu machen, behindert.

schanzenpeter
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Re: Ausparken inkl. Wenden

Beitrag von schanzenpeter » 25.07.2018, 17:20

Zu Gegengleis: §24(3) d) sagt eindeutig: ..Parken verboten...
"auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr freibleiben".

jansia
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Re: Ausparken inkl. Wenden

Beitrag von jansia » 21.09.2018, 08:54

ah ok :/

Gegengleis
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Re: Ausparken inkl. Wenden

Beitrag von Gegengleis » 18.10.2018, 18:38

schanzenpeter hat geschrieben:
25.07.2018, 17:20
Zu Gegengleis: §24(3) d) sagt eindeutig: ..Parken verboten...
"auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr freibleiben".
Und? Was hab ich behauptet?

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