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Schadensersatz nach Verkehrsunfall

Verfasst: 01.05.2018, 15:03
von ItsSimple
Hallo

Ich hatte als Deutscher im August 2017 eine Verkehrsunfall in Österreich. Schuldfrage ist eindeutig. Strafververfahren gegen den Unfallgegner wurde von der Staatsanwalt Insbruck eingeleitet.

Auf die Forderung nach Schadensersatz und Schmerzensgeld antwortet die gegnerische Versicherung mit: "Eine Regulierung kann zwingend erst nach Abschluß des Strafverfahren erfolgen".
Laut Rückfrage bei meinem deutschen Rechtsanwalt ist das richtig und ich kann jetzt nchts unternehmen. Ich muss den Abschluß des Strafverfahren abwarten.

Mir kommt diese Aussage allerdings falsch vor und für mich sieht es aus, wie einer weiteren Ausrede der Versicherung.

Meine Frage:
Gibt es im österreichischen Recht diese Verknüpfung von Straf- und Zivilrecht?
Wenn dem so ist, wo finde ich Erläuterungen dazu?

Danke.

Gruß Jens

Re: Schadensersatz nach Verkehrsunfall

Verfasst: 03.05.2018, 08:22
von MG
Eine Verurteilung hat bindende Wirkung hinsichtlich "Schuld". Der Verurteilte kann daher nicht mehr erfolgreich in einem Zivilprozess einwenden, dass er überhaupt keine Schuld trage, wohl aber kann er Mitverschulden des Gegners einwenden und zur Höhe der Forderungen stehen ihm alle Verteidigungsmittel zu.

Es gibt aber keine Bestimmung, dass das Strafverfahren abgewartet werden MUSS, es ist aber vernünftig, da bei Prozesseinleitung vor Abschluss des Strafverfahrens das Zivilgericht höchstwahrscheinlich den Prozess unterbrechen würde, bis das Strafverfahren erledigt ist, da ja dort auch wichtige Erhebungen (z.B. Vermessungen der Unfallstelle, Sachverständigengutachten usw.) durchgeführt werden, die man dann auch im Zivilprozess verwenden kann.

mfG
RA Michael Gruner

Re: Schadensersatz nach Verkehrsunfall

Verfasst: 03.05.2018, 16:45
von ItsSimple
Danke für die Antwort und Einschätzung.

Genau so hab ich mir das gedacht. Ich werde wohl ein Gespräch mit meinem Anwalt führen müssen und mir wahrscheinlich einen neuen suchen müssen.

Irgendwelche Empfehlungen im Raum Salzburg oder Innsbruck?

mfg
Jens

Re: Schadensersatz nach Verkehrsunfall

Verfasst: 04.05.2018, 10:49
von SK
Wie bereits MG ausführte ist lediglich ein Schuldspruch bindend, jedoch steht auch hier der Mitverschuldenseinwand offen.

Wenn das Strafverfahren mittels Diversion eingestellt wird, das heißt der Beschuldigte übernimmt die Verantwortung ist dies auch nicht bindend.

Die Erfahrung zeigt, dass ein Abwarten meistens nicht zielführend ist, da in Strafverfahren nur selten kfz-technische Gutachten eingeholt werden.

In den meisten Bedingungen der Rechtschutzversicherungen ist jedoch eine Wartepflicht vereinbart, was im Endeffekt wieder bedeutet, dass man abwarten müsste.

Ich bin aus Zell am See, Sie können mich gerne kontaktieren, wenn Sie möchten.

MfG RA Sebastian Kinberger
www.ra-zell.at

Re: Schadensersatz nach Verkehrsunfall

Verfasst: 04.05.2018, 11:41
von Das_Pseudonym
ItsSimple hat geschrieben:
03.05.2018, 16:45
Irgendwelche Empfehlungen im Raum Salzburg oder Innsbruck?
Du kannst hier suchen:
https://www.srak.at/
http://www.tiroler-rak.at/