Schadensersatz nach Verkehrsunfall
Verfasst: 01.05.2018, 15:03
Hallo
Ich hatte als Deutscher im August 2017 eine Verkehrsunfall in Österreich. Schuldfrage ist eindeutig. Strafververfahren gegen den Unfallgegner wurde von der Staatsanwalt Insbruck eingeleitet.
Auf die Forderung nach Schadensersatz und Schmerzensgeld antwortet die gegnerische Versicherung mit: "Eine Regulierung kann zwingend erst nach Abschluß des Strafverfahren erfolgen".
Laut Rückfrage bei meinem deutschen Rechtsanwalt ist das richtig und ich kann jetzt nchts unternehmen. Ich muss den Abschluß des Strafverfahren abwarten.
Mir kommt diese Aussage allerdings falsch vor und für mich sieht es aus, wie einer weiteren Ausrede der Versicherung.
Meine Frage:
Gibt es im österreichischen Recht diese Verknüpfung von Straf- und Zivilrecht?
Wenn dem so ist, wo finde ich Erläuterungen dazu?
Danke.
Gruß Jens
Ich hatte als Deutscher im August 2017 eine Verkehrsunfall in Österreich. Schuldfrage ist eindeutig. Strafververfahren gegen den Unfallgegner wurde von der Staatsanwalt Insbruck eingeleitet.
Auf die Forderung nach Schadensersatz und Schmerzensgeld antwortet die gegnerische Versicherung mit: "Eine Regulierung kann zwingend erst nach Abschluß des Strafverfahren erfolgen".
Laut Rückfrage bei meinem deutschen Rechtsanwalt ist das richtig und ich kann jetzt nchts unternehmen. Ich muss den Abschluß des Strafverfahren abwarten.
Mir kommt diese Aussage allerdings falsch vor und für mich sieht es aus, wie einer weiteren Ausrede der Versicherung.
Meine Frage:
Gibt es im österreichischen Recht diese Verknüpfung von Straf- und Zivilrecht?
Wenn dem so ist, wo finde ich Erläuterungen dazu?
Danke.
Gruß Jens