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Parken eines PKWs ohne Kennzeichen

Verfasst: 13.04.2018, 13:29
von Weissa41
Guten Tag,
in unserer Siedlung ist seit einiger Zeit ein Fahrzeug ohne Kennzeichen geparkt. Das Fahrzeug hat angeblich ein Wechselkennzeichen,das nicht ersichtlich ist.
Da wie überall Parkplatzknappheit herrscht und es sich um Bewohner handelt, welche sich nichts aus Gesetze machen möchte ich diese Angelegenheit geklärt haben.
Es handelt sich um eine Wohnsiedlung (Privatgrund) mit Allgemeinnutzung, dh, dass es erlaubt ist, dass auch fremde Fahrzeuge dort fahren dürfen.
Wie sieht das die Rechtslage/Gesetz? Kann man dieses Fahrzeug abschleppen lassen bzw die Exekutive holen um das abzuklären? Ich hab es mit dem Besitzer schon angesprochen, jedoch bekam ich die Antwort: " halt deine G....".
Mit der Bitte um Hilfe.

Ich danke im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Werner Staber

Re: Parken eines PKWs ohne Kennzeichen

Verfasst: 14.04.2018, 00:42
von Gegengleis
Wenn das wirklich ein Privatgrund ist, dann kann das natürlich eine Besitzstörung darstellen.

Re: Parken eines PKWs ohne Kennzeichen

Verfasst: 17.04.2018, 08:06
von lexlegis
Die Frage ist, ob Sie in diesem Fall aktivlegitimiert sind bzw. der Störer passivlegitimiert ist. Sind Sie Besitzer/Eigentümer des Parkplatzes?

Die Polizei ist für Besitzstörungen dieser Art nicht zuständig.

Wenn diese Parkplätze jedem Bewohner/Mieter nach dem "first come first serve" Prinzip zur Verfügung stehen, können Sie nur versuchen den Vermieter darüber in Kenntnis zu setzen, dass dieser Parkplatz von dem Herren als eine Art dauerhafter Abstellplatz für ein von ihm nicht verwendetes Fahrzeug genutzt wird.

Abschleppen lassen (als Akt privater Selbsthilfe) dürfen Sie das Fahrzeug nur, wenn Sie aktivlegitimiert sind und Sie schnell handeln müssen, da der Rechtsweg zu lange dauern würde (zum Beispiel wenn Ihnen jemand die Garagenausfahrt verstellt und Sie zur Arbeit müssen).

Re: Parken eines PKWs ohne Kennzeichen

Verfasst: 27.09.2018, 12:00
von Lilie
wenn es ein privatgrundstück ist dann ist es vom besitzer erlaubt es abschleppen zulassen

Re: Parken eines PKWs ohne Kennzeichen

Verfasst: 28.09.2018, 19:11
von schanzenpeter
Für den Fall, dass das Fahrzeug auf öffentlichem Grund abgestellt ist:
Grundsätzlich gilt, Kraftfahrzeuge dürfen nur auf öffentlichem Grund verwendet werden, wenn gültige
Kfz-Kennzeichen angebracht sind. Das gilt auch für abgestellte Fahrzeuge! Ebenso für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen!

In manchen Städten (Wien, Salzburg) wird kostenpflichtig abgeschleppt.
Eine Anzeige sollte meiner Meinung gemacht werden können.

Re: Parken eines PKWs ohne Kennzeichen

Verfasst: 01.10.2018, 12:20
von Lilie
schanzenpeter hat geschrieben:
28.09.2018, 19:11
Für den Fall, dass das Fahrzeug auf öffentlichem Grund abgestellt ist:
Grundsätzlich gilt, Kraftfahrzeuge dürfen nur auf öffentlichem Grund verwendet werden, wenn gültige
Kfz-Kennzeichen angebracht sind. Das gilt auch für abgestellte Fahrzeuge! Ebenso für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen!

In manchen Städten (Wien, Salzburg) wird kostenpflichtig abgeschleppt.
Eine Anzeige sollte meiner Meinung gemacht werden können.
korrekt!

Re: Parken eines PKWs ohne Kennzeichen

Verfasst: 02.10.2018, 09:53
von jansia
Fahrzeuge, die auf öffentlichen Straßen, Grundstücken stehen werden soweit ich weiß abgeschleppt, wenn es bemerkt wird.