Schuldfrage rechts überholen

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Gegengleis
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Schuldfrage rechts überholen

Beitrag von Gegengleis » 09.04.2018, 22:26

Ich darf immer wieder eine spektakuläre Situation beobachten, bei der es zum Glück bis jetzt nie zu einem Unfall kam. Ich frage mich trotzdem wie hier das Verschulden aussehen würde.

Ausgangslage:

A, B und C fahren alleine auf einer zweispurigen Autobahn. A und B fahren beide etwa 100 km/h (gemäß Verkehrszeichen die höchstzulässige Geschwindigkeit). A hält seine Geschwindigkeit nur schlecht, so das sich B entschließt (der konstant mit ~100 km/h fährt) ihn mit einem Unterschied von 5-10 km/h zu überholen. Nun kommt C auf dem linken Fahrstreifen mit deutlicher überhöhter Geschwindigkeit und ist von B genervt so das er sehr dicht auffährt, und kräftig seine Lichthupe benutzt. B kommt nun zum Ende seines Überholvorganges, A ist zwar schon passiert, B möchte aber noch etwas (Sicherheits-)Abstand aufbauen um nicht unmittelbar vor A rüber-zu-ziehen und ihn so zu schneiden. Nun setzt B den Blinker nach rechts, zeitgleich verliert C die Nerven, schneidet A und will B rechts überholen.
B ist nun aber bereits im Fahrstreifenwechsel, nimmt C nicht wahr und schießt diesen somit fast ab, der nur noch am Pannenstreifen einer Kollision entkommt.

B hat sich nicht auf den Verkehr hinter ihm konzentriert. Ein kurzer Blick in den Rückspiegel zeigt ihm, dass da nur A ist und wer soll denn da auch sonst sein. Während dem Fahrstreifenwechsel schaut er natürlich nach vorne. Er darf aber natürlich den Fahrstreifen nicht wechseln wenn er dabei jemanden gefährdet. Er darf aber auch nicht überholen, wenn er dabei jemanden behindert. (Kann er C überhaupt behindern?; Würde C sich an die StVO halten, würde er nicht behindert werden.)

C fährt deutlich zu schnell und überholt rechts obwohl er das nicht darf und dabei A und B gefährdet. Dennoch darf auch er damit rechnen, dass B nicht einfach so den Fahrstreifen wechselt, oder?



Als Ergänzung: was wenn C den Ausweicher auf den Pannenstreifen nicht mehr schafft, ins Schleuder kommt und mit A kollidiert. Trägt B an diesem Unfall dann überhaupt irgendeine Schuld? Trägt A eine Schuld?



FHoll
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Re: Schuldfrage rechts überholen

Beitrag von FHoll » 10.04.2018, 08:00

Gegengleis hat geschrieben:
09.04.2018, 22:26
Nun setzt B den Blinker nach rechts, zeitgleich verliert C die Nerven, schneidet A und will B rechts überholen.
Ich denke, das "zeitgleich" macht hier die größten Probleme. B müsste sich vor dem Fahrstreifenwechsel versichern, dass er niemanden gefährdet. Aber zu diesem Zeitpunkt würde er C, der einfach nur hinter ihm fährt, nicht gefährden, weil dieser noch nicht zum überholen ansetzte.
Ob er mit dem Überholvorgang an sich C behinderte müsste ähnlich betrachtet werden. Als B zum überholen ansetzte, musste er natürlich erst schauen, ob von hinten jemand kommt, aber wenn C diese deutlich überhöhte Geschwindigkeit hatte wird er zu diesem Zeitpunkt noch in weiter Ferne gewesen sein, dessen Geschwindigkeit zudem nicht wirklich einschätzbar, und B darf ja von ~100km/h ausgehen wegen des Vertrauensgrundsatzes.


C wird argumentieren, dass er bereits vor B den Fahrstreifen wechselte bzw. dazu ansetzte. Dass er schließlich rechts im Pannenstreifen ausweichen musste, statt nach links zurück auf die Überholspur, unterstützt diese Aussage. In dem Fall hätte ihn B sehen müssen und hätte nicht zum Fahrstreifenwechsel ansetzen dürfen.
C wird wohl auch behaupten, B habe das Rechtsfahrgebot missachtet und ihn damit zum rechts überholen verleitet.
Das entspricht jetzt nicht exakt der beschriebenen Ausgangslage, aber ganz genau wird mans nicht rekonstruieren können.

schanzenpeter
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Re: Schuldfrage rechts überholen

Beitrag von schanzenpeter » 10.04.2018, 12:33

Ist auf Autobahnen das Rechts-Überholen seit neuestem erlaubt?

Gegengleis
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Re: Schuldfrage rechts überholen

Beitrag von Gegengleis » 12.04.2018, 10:09

Nein?

FHoll
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Re: Schuldfrage rechts überholen

Beitrag von FHoll » 13.04.2018, 12:00

schanzenpeter hat geschrieben:
10.04.2018, 12:33
Ist auf Autobahnen das Rechts-Überholen seit neuestem erlaubt?
Nein. Natürlich ist C in jedem Fall Schuld, das muss wohl nicht extra erwähnt werden. Es geht ja nur um eine mögliche Teilschuld von B. Die Formulierung der StVO schert sich an den betroffenen Stellen nicht, ob links oder rechts überholt wurde, und so muss B trotzdem nach hinten schauen.

Anders gesagt: Verboten ist auch, als Fußgänger über die Straße zu laufen. Gibt einem Autofahrer aber nicht das Recht, solche Fußgänger niederzumähen ;)

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