Schuldfrage rechts überholen
Verfasst: 09.04.2018, 22:26
Ich darf immer wieder eine spektakuläre Situation beobachten, bei der es zum Glück bis jetzt nie zu einem Unfall kam. Ich frage mich trotzdem wie hier das Verschulden aussehen würde.
Ausgangslage:
A, B und C fahren alleine auf einer zweispurigen Autobahn. A und B fahren beide etwa 100 km/h (gemäß Verkehrszeichen die höchstzulässige Geschwindigkeit). A hält seine Geschwindigkeit nur schlecht, so das sich B entschließt (der konstant mit ~100 km/h fährt) ihn mit einem Unterschied von 5-10 km/h zu überholen. Nun kommt C auf dem linken Fahrstreifen mit deutlicher überhöhter Geschwindigkeit und ist von B genervt so das er sehr dicht auffährt, und kräftig seine Lichthupe benutzt. B kommt nun zum Ende seines Überholvorganges, A ist zwar schon passiert, B möchte aber noch etwas (Sicherheits-)Abstand aufbauen um nicht unmittelbar vor A rüber-zu-ziehen und ihn so zu schneiden. Nun setzt B den Blinker nach rechts, zeitgleich verliert C die Nerven, schneidet A und will B rechts überholen.
B ist nun aber bereits im Fahrstreifenwechsel, nimmt C nicht wahr und schießt diesen somit fast ab, der nur noch am Pannenstreifen einer Kollision entkommt.
B hat sich nicht auf den Verkehr hinter ihm konzentriert. Ein kurzer Blick in den Rückspiegel zeigt ihm, dass da nur A ist und wer soll denn da auch sonst sein. Während dem Fahrstreifenwechsel schaut er natürlich nach vorne. Er darf aber natürlich den Fahrstreifen nicht wechseln wenn er dabei jemanden gefährdet. Er darf aber auch nicht überholen, wenn er dabei jemanden behindert. (Kann er C überhaupt behindern?; Würde C sich an die StVO halten, würde er nicht behindert werden.)
C fährt deutlich zu schnell und überholt rechts obwohl er das nicht darf und dabei A und B gefährdet. Dennoch darf auch er damit rechnen, dass B nicht einfach so den Fahrstreifen wechselt, oder?
Als Ergänzung: was wenn C den Ausweicher auf den Pannenstreifen nicht mehr schafft, ins Schleuder kommt und mit A kollidiert. Trägt B an diesem Unfall dann überhaupt irgendeine Schuld? Trägt A eine Schuld?
Ausgangslage:
A, B und C fahren alleine auf einer zweispurigen Autobahn. A und B fahren beide etwa 100 km/h (gemäß Verkehrszeichen die höchstzulässige Geschwindigkeit). A hält seine Geschwindigkeit nur schlecht, so das sich B entschließt (der konstant mit ~100 km/h fährt) ihn mit einem Unterschied von 5-10 km/h zu überholen. Nun kommt C auf dem linken Fahrstreifen mit deutlicher überhöhter Geschwindigkeit und ist von B genervt so das er sehr dicht auffährt, und kräftig seine Lichthupe benutzt. B kommt nun zum Ende seines Überholvorganges, A ist zwar schon passiert, B möchte aber noch etwas (Sicherheits-)Abstand aufbauen um nicht unmittelbar vor A rüber-zu-ziehen und ihn so zu schneiden. Nun setzt B den Blinker nach rechts, zeitgleich verliert C die Nerven, schneidet A und will B rechts überholen.
B ist nun aber bereits im Fahrstreifenwechsel, nimmt C nicht wahr und schießt diesen somit fast ab, der nur noch am Pannenstreifen einer Kollision entkommt.
B hat sich nicht auf den Verkehr hinter ihm konzentriert. Ein kurzer Blick in den Rückspiegel zeigt ihm, dass da nur A ist und wer soll denn da auch sonst sein. Während dem Fahrstreifenwechsel schaut er natürlich nach vorne. Er darf aber natürlich den Fahrstreifen nicht wechseln wenn er dabei jemanden gefährdet. Er darf aber auch nicht überholen, wenn er dabei jemanden behindert. (Kann er C überhaupt behindern?; Würde C sich an die StVO halten, würde er nicht behindert werden.)
C fährt deutlich zu schnell und überholt rechts obwohl er das nicht darf und dabei A und B gefährdet. Dennoch darf auch er damit rechnen, dass B nicht einfach so den Fahrstreifen wechselt, oder?
Als Ergänzung: was wenn C den Ausweicher auf den Pannenstreifen nicht mehr schafft, ins Schleuder kommt und mit A kollidiert. Trägt B an diesem Unfall dann überhaupt irgendeine Schuld? Trägt A eine Schuld?