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Wildschaden mit Hund

Verfasst: 22.02.2018, 16:55
von Gschwarz
Guten Tag. Ein Kollege von mir hatte einen Unfall mit einem Hund bei dem der Hund verendet ist und ein Schaden am Auto von ca. 3000 Euro entstanden ist. Der Hundebesitzer hatte den Hund nicht versichert und mein Kollege hat bei seinem Auto nur eine Haftplichtversicherung. Im Polizeigutachten steht aber lediglich wie sich der Unfall abspielte aber nicht wer Schuld ist. Der Hundebesitzer weigert sich nun für den Schaden aufzukommen und verlangt ein Gutachten einer richterlichen Gutachters der das Auto auf den Schaden untersucht. Das Auto ist ein wirtschaftlicher Totalschaden wegen des Alters, was aber nicht heißt das es ein Totalschaden für den Halter ist da dieser das Auto noch länger benutzen könnte. Meine Frage : Ist der "Schuldige" in der Position ein Gutachten einzufordern ? Wenn der Schuldige keine Versicherung hat muss mein Kollege seine Versicherung einschalten? Da diese das Auto eben auf einen Totalschaden schätzen würden währe es ein Fall für die Wrakbörse. Sollte er den Fall einen Rechtsschutz weitergeben ? Wenn ja wie stehen die Chancen ? Danke für die Zeit und die Hilfe!

Re: Wildschaden mit Hund

Verfasst: 25.02.2018, 18:50
von lexlegis
Der Hundehalter muss sich freibeweisen (§ 1320 Satz 2 ABGB). Das könnte mittels Gutachten gelingen, sieht aber vermutlich eher schlecht aus für den Herren.