Fahrradweg von Container versperrt - Unfall beim wiederauffahren

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AignerM
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Fahrradweg von Container versperrt - Unfall beim wiederauffahren

Beitrag von AignerM » 20.12.2017, 20:10

Sehr geehrte Damen und Herren.

Ich habe eine Frage über einen Fahrradunfall.
Auf einem Fahrradweg ist teilweise der Gehsteig und der angrenzende Fahrradweg komplett von einem Container versperrt. Man muss in diesem Bereich mit dem Fahrrad auf die Straße (Kopfsteinpflaster) ausweichen. Nun ist beim wieder auffahren auf den Fahrradweg das Rad weggerutscht und der Fahrer gestürzt. Dieser erlitt einen Oberschenkelhalsbruch und muss für ca. 6 Wochen in den Krankenstand. Die Polizei war in der Nähe und hat die Rettung verständigt.
Im Internet habe ich über einen ähnlichen Fall in Deutschland gelesen. Hier wurde der Weg von einem Lieferwagen verstellt. Die Polizei hat der Person gesagt, dass man in diesem Bereich das Fahrrad hätte schieben müssen was aber von dessen Anwalt angezweifelt wurde.
Trifft das in diesem Fall ebenfalls zu? Hätte der Bereich für Fahrräder anders gesichert werden müssen? Trägt der Veranstalter oder die Stadt eine gewisse Mitschuld? Ist ein rechtliches Vorgehen hier sinnvoll?

Danke für eure Zeit und Hilfe,
Markus



lexlegis
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Re: Fahrradweg von Container versperrt - Unfall beim wiederauffahren

Beitrag von lexlegis » 20.12.2017, 23:24

Hatte der Veranstalter die Genehmigung den Container auf dem Radweg platzieren zu dürfen und war dieser auch für herannahende Radfahrer ersichtlich, so wäre ein Schadenersatzanspruch mangels eines Verschuldens ausgeschlossen. Auch bei einem rechtswidrig abgestellten Container wäre zwar Kausalität gegeben (hätte der Veranstalter den Container nicht abgestellt, wäre der Radfahrer nicht ausgewichen, hätte nicht Wiederauffahren müssen und wäre dann nicht dabei gestürzt), aber mE ist im vorliegenden Fall der Rechtswidrigkeitszusammenhang nicht vorhanden. Wenn der Radfahrer einer vorübergehenden Benützung der Straße nachgeht und erst beim Wiederauffahren auf den Radweg zu Sturz kommt, wurde nicht jenes Risiko verwirklicht dem das Verbot einen Container widerrechtlich abzustellen bewusst entgegenzutreten versucht, sondern hat sich dadurch vielmehr ein allgemeines Lebensrisiko realisiert, das ungeachtet eines auf dem Fahrradweg abgestellten Containers jedem Radfahrer, der sich zu einer vorübergehenden Benützung der Straße entschließt, beim Wiederauffahren auf den Radweg passieren hätte können.

Der Schadenersatzanspruch besteht daher mE nicht zu Recht.

AignerM
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Re: Fahrradweg von Container versperrt - Unfall beim wiederauffahren

Beitrag von AignerM » 21.12.2017, 06:16

Hallo lexlegis.

Danke für deine schnelle und gut beschriebene Antwort.
Man hätte also beim Heranfahren zum Container sich kurzfristig entscheiden müssen, vom Fahrrad abzusteigen und es an dieser Stelle vorbei zuschieben. :cry:
Wenn beim Abfahren der Unfall passiert wäre, bestünde dann eventuell ein Anspruch?

lexlegis
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Re: Fahrradweg von Container versperrt - Unfall beim wiederauffahren

Beitrag von lexlegis » 21.12.2017, 08:13

"Man hätte also beim Heranfahren zum Container sich kurzfristig entscheiden müssen, vom Fahrrad abzusteigen und es an dieser Stelle vorbei zuschieben"

Müssen hätte man nicht.

Wer sich aber entschließt den Radweg für eine gewisse Zeit (warum auch immer) zu verlassen, die Straße vorübergehend zu benützen und nach einer Zeit wieder auf den Radweg aufzufahren, handelt mE auf eigene Gefahr. Sowohl das Abfahren, das Benützen der Straße und das Wiederauffahren bergen allgemeine Lebensrisiken, die sich -ungeachtet eines den Weg verbauenden Containers- realisieren können und im konkreten Fall auch realisiert haben. Ein Haftung des Veranstalters wäre uU zu bejahen, wenn das Abstellen des Containers rechtswidrig erfolgte und dadurch oder anderweitig im Zuge der Veranstaltung (auch ohne rechtswidriges Abstellen) zum Beispiel rutschige Verunreinigungen des Radweges entstanden sind, die sich nicht im abgesperrten Bereich auf dem Radweg befunden haben und wodurch der Radfahrer, der diese Verunreinigungen nicht gut bzw. nicht rechtzeitig erkennen konnnte, zu Sturz kam.

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