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Fahrerflucht begangen!

Verfasst: 20.12.2017, 10:34
von Fritz
Hallo,

ich habe gestern leider Mist gebaut. Habe beim Ausparken einen leichten Parkschaden an einem anderen Auto verursacht und, dumm wie ich bin, nicht sofort gemeldet. Habe mich also der Fahrerflucht schuldig gemacht.

Meine Rechtsberatung meint, dass durch Selbstanzeige das Gleiche passiert, wie wenn mich der Geschädigte anzeigt und die Polizei mich ausforscht. Ich erhalte eine Anzeige wegen Fahrerflucht und muss in etwa mit 120€ Strafe rechnen. Ich muss das nur mit meinem Gewissen vereinbaren, so die Aussage der netten Anwältin.

Stimmt das wirklich? Erstens wundert es mich, dass es keinen Unterschied machen würde, wenn ich mich selbst anzeige oder angezeigt werde. Und zweitens kommt mir die Strafe von ca. 120€ sehr niedrig vor???

Danke für eure Antworten.

Re: Fahrerflucht begangen!

Verfasst: 21.12.2017, 00:07
von lexlegis
Das Verhalten ist auch bei einer (nicht rechtzeitigen und mit Aufschub erfolgten) Selbstanzeige tatbildlich iSd § 99 Abs 3 lit b iVm § 4 Abs 5 StVO. Dass Sie sich selbst angezeigt haben, wirkt strafmildernd. Der Strafrahmen beträgt bis zu 726 Euro.

Re: Fahrerflucht begangen!

Verfasst: 21.12.2017, 01:07
von Gegengleis
Fritz hat geschrieben:
20.12.2017, 10:34
Und zweitens kommt mir die Strafe von ca. 120€ sehr niedrig vor???
Es handelt sich "nur" um eine Verwaltungsübertretung mit einem Strafrahmen bis zu 726 Euro. Wer einen Hund beim Radfahren an der Leine führt, zahlt das gleiche.