Neber einer Straße stehen zwei Halten und Parken Verboten Schilder, einmal Anfang, einmal Ende (§ 24 Abs. 1 lit. a StVO).
Zwischen diesen eine gelbe Zick-Zack-Linie (§ 24 Abs. 3 lit. a StVO.
Das widerspricht sich natürlich. Einerseits ergibt sich aus dem Schild ein Halteverbot, andererseits stellt eine Zick-Zack-Linie nur ein Parkverbot, jedoch kein Halteverbot dar. Was gilt nun und darf die Zick-Zack-Linie dort überhaupt sein?
Widerspruch Schild-Bodenmarkierung
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