Strafhöhe gem STVO oder VSTG?
Verfasst: 12.11.2017, 10:44
Hallo,
ich hätte eine theoretische Frage bezüglich folgendem Fall:
Man begeht eine Verkehrsübertretung gem. § 99 Abs. 3 lit. a STVO. Laut STVO kann man mit bis zu 726€ bestraft werden.
Man bekommt nun eine Strafverfügung per Post zugestellt. Gem. § 47 VSTG kann eine Strafverfügung mit maximal 600€ bestraft werden.
Jetzt zu meiner Frage:
Kann ich nun mit maximal 600 € bestraft werden, für ein Delikt welches gem STVO maximal mit 726€ bestrafen werden kann? Oder ist hier die STVO lex specialis zum VSTG und ich kann mit maximal 726€ bestraft werden? Oder kann ich mit max. 726€ bestraft werden, wenn ich die Strafverfügung nicht zahle?
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
ich hätte eine theoretische Frage bezüglich folgendem Fall:
Man begeht eine Verkehrsübertretung gem. § 99 Abs. 3 lit. a STVO. Laut STVO kann man mit bis zu 726€ bestraft werden.
Man bekommt nun eine Strafverfügung per Post zugestellt. Gem. § 47 VSTG kann eine Strafverfügung mit maximal 600€ bestraft werden.
Jetzt zu meiner Frage:
Kann ich nun mit maximal 600 € bestraft werden, für ein Delikt welches gem STVO maximal mit 726€ bestrafen werden kann? Oder ist hier die STVO lex specialis zum VSTG und ich kann mit maximal 726€ bestraft werden? Oder kann ich mit max. 726€ bestraft werden, wenn ich die Strafverfügung nicht zahle?
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.