Strafhöhe gem STVO oder VSTG?

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
Antworten
Emma Abot
Beiträge: 5
Registriert: 03.11.2010, 21:08

Strafhöhe gem STVO oder VSTG?

Beitrag von Emma Abot » 12.11.2017, 10:44

Hallo,

ich hätte eine theoretische Frage bezüglich folgendem Fall:
Man begeht eine Verkehrsübertretung gem. § 99 Abs. 3 lit. a STVO. Laut STVO kann man mit bis zu 726€ bestraft werden.
Man bekommt nun eine Strafverfügung per Post zugestellt. Gem. § 47 VSTG kann eine Strafverfügung mit maximal 600€ bestraft werden.

Jetzt zu meiner Frage:
Kann ich nun mit maximal 600 € bestraft werden, für ein Delikt welches gem STVO maximal mit 726€ bestrafen werden kann? Oder ist hier die STVO lex specialis zum VSTG und ich kann mit maximal 726€ bestraft werden? Oder kann ich mit max. 726€ bestraft werden, wenn ich die Strafverfügung nicht zahle?

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.



schanzenpeter
Beiträge: 414
Registriert: 02.02.2011, 16:48

Re: Strafhöhe gem STVO oder VSTG?

Beitrag von schanzenpeter » 13.11.2017, 01:28

Ich Nichtjurist rate: könnte es sein, dass die Behörde Strafen bis zu € 600,00 verfügen kann, ein Gericht jedoch bis €762,00?
Die Profis werden sicher eine bessere Erklärung posten!

MG
Beiträge: 1496
Registriert: 11.05.2007, 09:16
Kontaktdaten:

Re: Strafhöhe gem STVO oder VSTG?

Beitrag von MG » 14.11.2017, 12:42

Über der Grenze der Strafverfügung (vereinfachtes Verfahren) müsste die Behörde ein entsprechendes Verfahren durchführen und dann ein Straferkenntnis erlassen.

Zivil- oder Strafgerichte sind für Verwaltungsstrafverfahren nicht zuständig.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

Emma Abot
Beiträge: 5
Registriert: 03.11.2010, 21:08

Re: Strafhöhe gem STVO oder VSTG?

Beitrag von Emma Abot » 14.11.2017, 16:03

Also zusammenfassend: Man muss für eine Strafverfügung maximal 600€ zahlen. Maximal 726€ müsste man bei einem Straferkenntnis zahlen, wenn man eine Verkehrsübertretung gem. § 99 Abs. 3 lit. a STVO. Laut STVO begeht.
Hoffe ich habe das so richtig verstanden.
Danke für die Auskunft.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 39 Gäste