Hallo,
ich hätte eine theoretische Frage bezüglich folgendem Fall:
Man begeht eine Verkehrsübertretung gem. § 99 Abs. 3 lit. a STVO. Laut STVO kann man mit bis zu 726€ bestraft werden.
Man bekommt nun eine Strafverfügung per Post zugestellt. Gem. § 47 VSTG kann eine Strafverfügung mit maximal 600€ bestraft werden.
Jetzt zu meiner Frage:
Kann ich nun mit maximal 600 € bestraft werden, für ein Delikt welches gem STVO maximal mit 726€ bestrafen werden kann? Oder ist hier die STVO lex specialis zum VSTG und ich kann mit maximal 726€ bestraft werden? Oder kann ich mit max. 726€ bestraft werden, wenn ich die Strafverfügung nicht zahle?
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Strafhöhe gem STVO oder VSTG?
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Re: Strafhöhe gem STVO oder VSTG?
Ich Nichtjurist rate: könnte es sein, dass die Behörde Strafen bis zu € 600,00 verfügen kann, ein Gericht jedoch bis €762,00?
Die Profis werden sicher eine bessere Erklärung posten!
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Re: Strafhöhe gem STVO oder VSTG?
Über der Grenze der Strafverfügung (vereinfachtes Verfahren) müsste die Behörde ein entsprechendes Verfahren durchführen und dann ein Straferkenntnis erlassen.
Zivil- oder Strafgerichte sind für Verwaltungsstrafverfahren nicht zuständig.
Zivil- oder Strafgerichte sind für Verwaltungsstrafverfahren nicht zuständig.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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Re: Strafhöhe gem STVO oder VSTG?
Also zusammenfassend: Man muss für eine Strafverfügung maximal 600€ zahlen. Maximal 726€ müsste man bei einem Straferkenntnis zahlen, wenn man eine Verkehrsübertretung gem. § 99 Abs. 3 lit. a STVO. Laut STVO begeht.
Hoffe ich habe das so richtig verstanden.
Danke für die Auskunft.
Hoffe ich habe das so richtig verstanden.
Danke für die Auskunft.
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