Verkehrsunfall - Fahrlässige Körperverletzung

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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Harald.Li
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Verkehrsunfall - Fahrlässige Körperverletzung

Beitrag von Harald.Li » 20.07.2017, 15:47

Hallo allerseits,

ich möchte mich gerne zu folgender Sache erkundigen:

Am Samstag den 15.07.2017 hatte ich einen Verkehrsunfall. Ich war Rechtskommender. Mit 30/40 kmh fuhr ich zur Kreuzung, da die Sicht durch einen "schönen Busch" nach links verdeckt war blieb ich stehen und habe den ersten Gang rein gegeben. Danach fuhr ich ca mit 10/20 kmh weiter in die Kreuzung da ich noch keine Sicht hatte. Als ich den ersten Gang drinnen hatte und weiterfuhr weil nichts kam,krachte ein Linkskommender ungebremst in mich rein. Da ich einen Peitschenschlag erlitt und meine Schwangere Freundin anschließend Bauchschmerzen hatte, wurde der Unfallgegner wegen Fahrlässiger Körperverletzung angezeigt.

Noch dazu hat nach dem Unfall seinen PKW versetzt und ist nicht stehen geblieben wie er in mich reingefahren ist.

Gestern bekam ich einen Anruf von der Polizei das ich nun auch Beschuldigter bin da der Unfallgegner einen Blauen Fleck hat.

Was bedeutet dies nun für mich? Was wird passieren - kommt das ganze vor Gericht/Geldstrafe ?

Ich war aufgrund meines Peitschenschlag 3 Tage im Krankenstand.
Auto ist ein Totalschaden.

Vielen Dank

LG H



Gegengleis
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Re: Verkehrsunfall - Fahrlässige Körperverletzung

Beitrag von Gegengleis » 10.10.2017, 20:36

Kurz zum Unfall selbst: Es geht leider aus Ihren Ausführungen nicht hervor, ob Ihr von links kommender "Gegner", Sie beim anhalten beobachten konnte. Wenn ja "gehört" der Unfall wohl relativ sicher Ihnen. Wenn nicht, dann ihm. Ansonsten Ihnen beiden.

Ich verstehe nicht so ganz warum Sie anhalten um nach dem links-kommenden zu schauen. Der hat ja Wartepflicht (§ 26 StVO) und Sie könnten sich im Grunde darauf verlassen, dass er das weiß. (§ 3 StVO) Wenn Sie anhalten, verzichten Sie automatisch auf diesen Vorrang und haben sodann Wartepflicht gegenüber jeglichem Verkehr, solange der nicht auch anhält.

Zum Verfahren wg. fahrlässiger Körperverletzung: Es gibt drei Möglichkeiten:

.) Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein. Es passiert Ihnen strafrechtlich nichts.
-> Kann ich mir gut vorstellen. Das Verhalten war nicht besonders schwerwiegend, ebenso war es die Verletzung Ihres "Gegners" nicht.

.) Es kommt zu einer Verhandlung, diese endet aber mit einer Diversion.
-> Sie sind nicht vorbestraft und müssen eine "Gegenleistung" erbringen. Das kann eine Probezeit, gemeinnützige Leistung oder eine Geldstrafe sein.

.) Das Verfahren findet statt.
-> Werden Sie Freigesprochen gibt es keine weiteren Konsequenzen. Werden Sie verurteilt, dann vermutlich ihm Rahmen des § 88 StGB, d.h.: Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.

Wichtig für Sie könnte der Absatz 2 des § 88 StGB sein:

Handelt der Täter nicht grob fahrlässig (§ 6 Abs. 3) und ist [...] aus der Tat keine Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit einer anderen Person von mehr als vierzehntägiger Dauer erfolgt [...] so ist der Täter nach Abs. 1 nicht zu bestrafen.

Man möge mich bitte ergänzen oder korrigieren.

lexlegis
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Re: Verkehrsunfall - Fahrlässige Körperverletzung

Beitrag von lexlegis » 10.10.2017, 22:15

Wenn Sie nicht objektiv sorgfaltswidrig gehandelt haben (Verstoß gegen eine Verkehrsnorm), dann liegt kein fahrlässiges Verhalten auf Ihrer Seite vor. Ungeachtet dessen käme bei einem blauen Fleck des Opfers ziemlich sicher der Strafausschließungsgrund des § 88 Abs 2 Z 2 StGB zur Anwendung.

Machen Sie sich keine Sorgen.

lexlegis
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Re: Verkehrsunfall - Fahrlässige Körperverletzung

Beitrag von lexlegis » 10.10.2017, 22:29

Gegengleis hat geschrieben:
10.10.2017, 20:36

Ich verstehe nicht so ganz warum Sie anhalten um nach dem links-kommenden zu schauen. Der hat ja Wartepflicht (§ 26 StVO) und Sie könnten sich im Grunde darauf verlassen, dass er das weiß. (§ 3 StVO) Wenn Sie anhalten, verzichten Sie automatisch auf diesen Vorrang und haben sodann Wartepflicht gegenüber jeglichem Verkehr, solange der nicht auch anhält.
Vielleicht kam der Fragesteller aus einer Nachrangstraße?

Gegengleis
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Re: Verkehrsunfall - Fahrlässige Körperverletzung

Beitrag von Gegengleis » 12.10.2017, 19:47

Dann sollte er das erwähnen. Hätte ich nicht raus gelesen, aber dann würde das natürlich Sinn machen.

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