Besitzstörung und Verstoß gegen StVo § 23 (3)
Verfasst: 12.05.2017, 15:07
Eine Frage an alle Eigentumsrechtsexperten:
Es erfolgt ein Verstoß gegen StVo § 23 (3). Das parkende Kfz steht ca. zur Hälfte über mehrere Stunden auf der Zick-Zack-Linie. Die abgeschrägte Boardsteinkante ist auch ca. zur 1/2 verparkt. Die Einfahrt selbst ist noch frei, jedoch ergib sich aufgrund des parkenden Kfz durchaus eine Behinderung (keine Verhinderung) der Ein- und Ausfahrt.
Ab welchem Grad ist die Behinderung ausreichend für eine Besitzstörungsklage. Reicht das falsche Verparken, muss das Kfz in die Einfahrt reichen und gibt es dafür Judikatur?
Ich würde mich über Hinweise freuen.
Danke!
Es erfolgt ein Verstoß gegen StVo § 23 (3). Das parkende Kfz steht ca. zur Hälfte über mehrere Stunden auf der Zick-Zack-Linie. Die abgeschrägte Boardsteinkante ist auch ca. zur 1/2 verparkt. Die Einfahrt selbst ist noch frei, jedoch ergib sich aufgrund des parkenden Kfz durchaus eine Behinderung (keine Verhinderung) der Ein- und Ausfahrt.
Ab welchem Grad ist die Behinderung ausreichend für eine Besitzstörungsklage. Reicht das falsche Verparken, muss das Kfz in die Einfahrt reichen und gibt es dafür Judikatur?
Ich würde mich über Hinweise freuen.
Danke!