Fahrlässige Körperverletzung mit möglichen Dauerschädigungen
Verfasst: 29.03.2017, 21:50
Guten Tag,
Vor 3 Wochen erlitt meine Mutter (75) in Folge eines Verkehrsunfalls äußerst schwere Verletzungen, deren Folgen noch unabsehbar sind.
Folgendes war passiert: Sie war Passagier in einem City-Bus einer steirischen Verkehrslinie, dessen Fahrerin aus nicht nachvollziehbarer Ursache die vorgegebene Route verließ. Sie beabsichtigte eine Bahnunterführung zu passieren, die aber für diesen Bus bei weitem nicht hoch genug ist. Folglich schrammte die Fahrerin mit der Decke des Busses in die Unterführung, der Bus blieb stecken, was sich fatal auf die Bergungsversuche auswirkte (die Feuerwehr musste den Bus zerschneiden, damit meine Mutter aus dem Bus geborgen werden konnte.)
Meine Mutter wurde von ihrem Sitzplatz durch den Bus geschleudert und mit dem Kopf voraus in die Plexiglasscheibe hinter der Fahrerkabine. Auch der zweite Fahrgast konnte nur verletzt geborgen werden.
Meine Mutter erlitt schwerste Kopfverletzungen, u.a. Schädelbasisbruch, Hirnblutung, Halswirbelbruch, Gesichtsknochenbrüche, Ober-und Unterarmbruch, Serienrippenbrüche, gewaltige Platzwunden am Kopf. Sie musste vom Notarztteam sofort ins künstliche Koma versetzt werden - 18 Tage lang - mit Folgewirkung - Lungenentzündung etc. Es ist noch nicht absehbar, welche Dauerfolgen das für die Gesundheit meiner Mutter bedeutet, noch ist sie nicht ansprechbar.
Soweit ich die Infos der Polizei verstanden habe, müssen wir nun den Strafrechtsprozess abwarten, mein Bruder muss interimistisch die Sachwalterschaft für meine Mutter übernehmen.
Meine Fragen nun - ab wann müssen wir zivilrechtlich aktiv werden, um Schmerzensgeld, Folgekosten etc. einzuklagen. Sollen wir nur einen Anwalt mit dem Mandat betrauen oder wie sollen wir am besten vorgehen?
Wer stellt den Sachverständigen, der den Grad der Verletzungen ermessen soll.
Worauf müssen wir achten, wir gehen davon aus, dass die Versicherung des Verkehrsunternehmens uns womöglich einen außergerichtlichen Vergleich anbieten würde - was doch ein gewisses Risiko birgt.
Da meine Mutter in einem steirischen LKH auf der Intensivstation versorgt wird, muss/will ich natürlich so oft wie möglich zu ihr fahren.
Stimmt es, dass ich dafür Kilometergeld verrechnen kann? Bzw ab wann kann ich entsprechende Aufwendungen geltend machen.
Ich weiß, das sind viele Fragen, ich hoffe, sie können mir einige Antworten darauf geben,
herzlichen Dank!
Vor 3 Wochen erlitt meine Mutter (75) in Folge eines Verkehrsunfalls äußerst schwere Verletzungen, deren Folgen noch unabsehbar sind.
Folgendes war passiert: Sie war Passagier in einem City-Bus einer steirischen Verkehrslinie, dessen Fahrerin aus nicht nachvollziehbarer Ursache die vorgegebene Route verließ. Sie beabsichtigte eine Bahnunterführung zu passieren, die aber für diesen Bus bei weitem nicht hoch genug ist. Folglich schrammte die Fahrerin mit der Decke des Busses in die Unterführung, der Bus blieb stecken, was sich fatal auf die Bergungsversuche auswirkte (die Feuerwehr musste den Bus zerschneiden, damit meine Mutter aus dem Bus geborgen werden konnte.)
Meine Mutter wurde von ihrem Sitzplatz durch den Bus geschleudert und mit dem Kopf voraus in die Plexiglasscheibe hinter der Fahrerkabine. Auch der zweite Fahrgast konnte nur verletzt geborgen werden.
Meine Mutter erlitt schwerste Kopfverletzungen, u.a. Schädelbasisbruch, Hirnblutung, Halswirbelbruch, Gesichtsknochenbrüche, Ober-und Unterarmbruch, Serienrippenbrüche, gewaltige Platzwunden am Kopf. Sie musste vom Notarztteam sofort ins künstliche Koma versetzt werden - 18 Tage lang - mit Folgewirkung - Lungenentzündung etc. Es ist noch nicht absehbar, welche Dauerfolgen das für die Gesundheit meiner Mutter bedeutet, noch ist sie nicht ansprechbar.
Soweit ich die Infos der Polizei verstanden habe, müssen wir nun den Strafrechtsprozess abwarten, mein Bruder muss interimistisch die Sachwalterschaft für meine Mutter übernehmen.
Meine Fragen nun - ab wann müssen wir zivilrechtlich aktiv werden, um Schmerzensgeld, Folgekosten etc. einzuklagen. Sollen wir nur einen Anwalt mit dem Mandat betrauen oder wie sollen wir am besten vorgehen?
Wer stellt den Sachverständigen, der den Grad der Verletzungen ermessen soll.
Worauf müssen wir achten, wir gehen davon aus, dass die Versicherung des Verkehrsunternehmens uns womöglich einen außergerichtlichen Vergleich anbieten würde - was doch ein gewisses Risiko birgt.
Da meine Mutter in einem steirischen LKH auf der Intensivstation versorgt wird, muss/will ich natürlich so oft wie möglich zu ihr fahren.
Stimmt es, dass ich dafür Kilometergeld verrechnen kann? Bzw ab wann kann ich entsprechende Aufwendungen geltend machen.
Ich weiß, das sind viele Fragen, ich hoffe, sie können mir einige Antworten darauf geben,
herzlichen Dank!