§24 1c StVO genaue Auslegung
Verfasst: 13.02.2017, 08:24
Hallo,
ich bin mir nicht sicher wie der folgende Text auszulegen ist:
- keine Verkehrszeichen oder Bodenmarkierungen (Ortsstraße)
- einen Parkplatz weniger als 50m entfernt
- eine T-Kreuzung (Ortsstraße mit Gemeindeweg)
Ist das Halten und Parken innerhalb von 5 Metern der T-Kreuzung in diesem Fall erlaubt?
Danke!
ich bin mir nicht sicher wie der folgende Text auszulegen ist:
(1) Das Halten und das Parken ist verboten:
d) unbeschadet der Regelung des § 23 Abs. 3a im Bereich von weniger als 5 m vom nächsten Schnittpunkt einander kreuzender Fahrbahnränder,
In meinem Fall gibt es§23 (3a) Wenn die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird und innerhalb von 50 m ein Halten nach Abs. 2 nicht möglich ist, darf mit Personen- und Kombinationskraftwagen des Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Gewerbes sowie mit Krankentransportfahrzeugen neben den nach Abs. 2 aufgestellten Fahrzeugen sowie im Bereich von weniger als 5 m vom nächsten Schnittpunkt einander kreuzender Fahrbahnränder außer auf Schutzwegen und Radfahrerüberfahrten und, wenn deren Benützung nicht durch Lichtzeichen geregelt ist, 5 m vor dem Schutzweg oder der Radfahrerüberfahrt aus der Sicht des ankommenden Verkehrs, zum Aus- oder Einsteigenlassen kurz angehalten werden.
- keine Verkehrszeichen oder Bodenmarkierungen (Ortsstraße)
- einen Parkplatz weniger als 50m entfernt
- eine T-Kreuzung (Ortsstraße mit Gemeindeweg)
Ist das Halten und Parken innerhalb von 5 Metern der T-Kreuzung in diesem Fall erlaubt?
Danke!