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Kaserne inwieweit gelten die Regeln der StVO

Verfasst: 21.01.2017, 19:33
von christopher brandl
In einer Kaserne gilt zwar die StVO inhaltlich (also z.B. Rechtsfahrgebot) aber sind auch die Behörden (Polizei, Bezirksverwaltungsbehörde etc.) zuständigen ? Ich finde dazu keine Regelung oder ein dementsprechendes OGH, VwGH Urteil.

In Deutschland sind Kasernen von den Behörden ausgenommen und gelten nicht als öffentliche Straße im Sinne der StVO.

Danke

Verfasst: 02.02.2017, 06:06
von rechtistecht
Kasernen sind davon, laut meinem Stand ausgenommen.