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Auf Privatparkplatz Organmandat nach §24 StVO bekommen.

Verfasst: 16.12.2016, 14:16
von peter Lachnit
Ich habe heute ein Organmandat auf dem Privatparkplatz der ÖBB über 25 Euro bekommen, da ich lt. Begründung außerhalb der Bodenmarkierung parkte. Da dieser Parkplatz mehrere Stellplätze aufweist auch außerhalb der Bodenmarkierung und es keinen Hinweis gibt, dass parken nur innerhalb der Bodenmarkierung erlaubt ist, würde ich gerne die Meinung dazu hören, ob zurecht ausgestellt. Behinderungsgründe für Einsatzkräfte, etc. kann ausgeschlossen werden.

Verfasst: 17.12.2016, 19:39
von Manannan
Wenn es sich um eine Verkehrsfläche mit öffentlichem Verkehr handelt, dann gilt die StVO und ist das Verwaltungsstrafgesetz anzuwenden (vgl § 1 Abs 1 StVO)

Verfasst: 18.12.2016, 20:22
von schanzenpeter
Lest sich kompliziert. Normalerweise, wenn Bodenmarkierungen vorhanden sind, darf nur dort geparkt werden. Sind keine Bodenmarkierungen vorhanden, heißt das nicht, dass man nicht parken darf. Bei ihrem Parkplatz sind jedoch Bodenmarkierungen vorhanden - wie soll man das verstehen, dass außerhalb der Markierungen Stellplätze vorhanden sind? Wie sind diese "markiert"?