Elektrofahrrad oder bereits KFZ?
Verfasst: 10.12.2016, 12:47
Hallo miteinander,
ich bin ein juristischer Grünschnabel u. beschäftige mit dem Bundesgesetz vom 23. Juni 1967 über das Kraftfahrwesen (KFG). Genauer mit dem §1 Abs 2a.
"Nicht als Kraftfahrzeuge, sondern als Fahrräder im Sinne der StVO 1960 gelten auch elektrisch angetriebene Fahrräder mit
1.
einer höchsten zulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und
2.
einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h."
Dass nun ein E-Bike mit einer Bauartgeschwindigkeit (also ohne Muskelkraft) von >25 km u. gleichzeitiger Leistung von >600 Watt als KFZ eingestuft wird, ist mir klar.
Aber wie sieht es mit folgenden fiktiven Modellen aus?
A) E-Roller, max, Bauartgeschwindigkeit: 40 km/h, 599 Watt
B) E-Bike, max, Bauartgeschwindigkeit: 20 km/h, 700 Watt
ich bin ein juristischer Grünschnabel u. beschäftige mit dem Bundesgesetz vom 23. Juni 1967 über das Kraftfahrwesen (KFG). Genauer mit dem §1 Abs 2a.
"Nicht als Kraftfahrzeuge, sondern als Fahrräder im Sinne der StVO 1960 gelten auch elektrisch angetriebene Fahrräder mit
1.
einer höchsten zulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und
2.
einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h."
Dass nun ein E-Bike mit einer Bauartgeschwindigkeit (also ohne Muskelkraft) von >25 km u. gleichzeitiger Leistung von >600 Watt als KFZ eingestuft wird, ist mir klar.
Aber wie sieht es mit folgenden fiktiven Modellen aus?
A) E-Roller, max, Bauartgeschwindigkeit: 40 km/h, 599 Watt
B) E-Bike, max, Bauartgeschwindigkeit: 20 km/h, 700 Watt