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Regress? Beim Ausparken Auto beschädigt, nicht bemerkt?

Verfasst: 30.10.2016, 09:26
von a684dd572b1887661782981659331eed_190
Hallo Leute!

Möchte mal kurz eine Auskunft was ihr von folgendem „fiktivem“ Sachverhalt hält:

Der Autolenker touchiert beim Vorbeifahren oder Ausparken ein „fremdes“ Auto, merkt es nicht, und fährt weiter. Der Lenker merkte es deswegen nicht, weil es eine niedrige Geschwindigkeit war und bei ihm keine Schäden am Auto sichtbar sind.

Irgendwann kommt dann mal irgendwer drauf – weil man gesehen worden ist, und ausgeforscht wurde, und dann hat beispielsweise das fremde Auto einen Schaden erlitten.

Die eigene Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden.

Wie ist das mit dem „Regress“, wenn man den Schaden nicht bemerkt hat, weil es minimal ist und man diesen Schaden auch nicht polizeilich gemeldet hat, oder mittels Zettel an der Windschutzscheibe kundgemacht hat, kann da die eigene Haftpflichtversicherung den Schaden zurückfordern und sich somit leistungsfrei verhalten.

Weil es war ja nicht grob fahrlässig, der Lenker hatte keinen Alkohol getrunken, es gab keinen Personenschaden, keinen Unfall und es war wirklich minimal, und der Lenker hat es nicht bemerkt.

Gibt’s da Fälle? Ich frage für einen Bekannten, den das interessiert, und mittlerweile mich auch, weil so ein Ereignis kann ja schnell mal passieren, dass man ein fremdes Auto beim Ausparken beispielsweise beschädigt, aber nicht mitbekommt.

Ein anderer Bekannter meinte dann wieder, dass ein Regress für die Versicherung zuviel Aufwand wäre, das wird bei solchen „Bagatellen“ nicht gemacht, sehr wohl wenn wer mit Sommerreifen im Winter fährt oder aber Alk getrunken hat.

Also...

Verfasst: 30.10.2016, 18:06
von Andi4
auch wenn ich kein Verkehrsjurist bin.

Ich würde dem Lenker die Fähigkeit ein, in dem Fall Auto, Fahrzeug fahren zu können/dürfen absprechen.
Nach meinem Gefühl ist jede Berührung mit einem anderem Fahrzeug fühl/spürbar in nüchternem Zustand.

Ansonsten gilt - Meldung (Selbstanzeige) an der nächsten Polizeidienststelle so schnell als möglich
Auch wird keine Versicherung freiwillig bezahlen, bzw. sicher in Regress gehen da es sich um Fahrerflucht handelt

Bagatellschaden selber begleichen.

Verfasst: 30.10.2016, 18:31
von schanzenpeter
Auch ich Jus-Laie. Aber 35 Jahre PKW-Fahrer. Selbst die kleinste Bagatellberührung mit anderem Fahrzeug bemerkt man.
Wenn der Schaden so gering ist, würde ich auf Haftpflichtversicherung verzichten und die Bagatelle selber bezahlen und komme nicht ins Malus.
Weiters wäre die Konsequenz wegen Fahrerflucht schleunigst zu minimieren!

Verfasst: 31.10.2016, 17:01
von a684dd572b1887661782981659331eed_190
Aber was man nicht bemerkt hat, kann man ja nicht melden.

Verfasst: 31.10.2016, 17:08
von Andi4
dersklave hat geschrieben:Aber was man nicht bemerkt hat, kann man ja nicht melden.
Diese aussage solltest vor einem Amtsarzt nicht machen!!

Nachdem ich einige postings von dir gelesen habe, erlaube ich mir diese Aussage

Verfasst: 01.11.2016, 09:28
von a684dd572b1887661782981659331eed_190
Hallo.

Kann man - generell in Internetforen - noch Fragen stellen und sich vernünftige Antworten erwarten.

Es gibt halt hie und da Leute, die hypersensibel sind und gleich sich mal Sorgen machen, ob Sie was verbrochen haben, auch wenns nicht der Fall war.

Diese Frage hier bezieht sich auf einen Bekannten, der sich solche Sorgen macht, und ich finde es legitim, hier die Frage zu stellen.

Ich sehe es nicht ein, dass man gleich an den Pranger gestellt wird, als ob man das selbst gemacht hätte. Der Bekannte ist sich nicht sicher, ist halt ein sensibler und macht sich Sorgen und fragt nach.

Er ist mit minimal Geschwindigkeit vorbeigefahren, hat nichts gemerkt und an seinem KFZ auch keine Schäden erkennbar. Er war nicht alkoholisiert und ist im Besitz der gültigen Lenkberechtigung.

Deswegen war meine Frage, was dem Lenker blühen könnte (auch wenns mich persönlich interessiert), wenn man einen Parkschaden gemacht hatte, diesen Parkschaden aber nicht gemerkt hat, weil man mit Minimalgeschwindigkeit vorbeigefahren ist, ob dann die Haftpflicht hergehen kann, und sagen kann, ja Freund der Berge, weil du nichts gemeldet hast, kannst du den Schaden selbst bezahlen.

Für alle anderen, die Antworten abgeben hier, herzlichen Dank.

Fragen - Antworten

Verfasst: 01.11.2016, 12:44
von Andi4
Antworten werden in allen Foren so gegeben wie die Fragen gestellt sind.

Wie kann dein Bekannter wissen das er nur einen minimalen Schaden verursacht hat, wenn er gar nicht weiß das er einen Schaden verursacht hat?

Verworrene Darstellung

Verfasst: 02.11.2016, 04:01
von schanzenpeter
Sie schreiben, der Bekannte war nicht alkoholisiert, also waraen Sie bei der nicht bemerkten Beschädigung dabei???

Verfasst: 02.11.2016, 16:29
von a684dd572b1887661782981659331eed_190
Nein ich war nicht dabei! Er hat es mir nur so erzählt, und besagter Herr trinkt selten was.

Wenn da wer angezeigt hätte, müsste ja die Polizei nach Hause kommen und sie das andere Auto ansehen, oder und das relativ zügig oder? Nehme ich an.

Der Bekannte bedankt sich einstweilen hier und beendet das Thema.

PS: Er ist sich sicher, das nichts war. Er hat halt Bammel...