Regress? Beim Ausparken Auto beschädigt, nicht bemerkt?
Verfasst: 30.10.2016, 09:26
Hallo Leute!
Möchte mal kurz eine Auskunft was ihr von folgendem „fiktivem“ Sachverhalt hält:
Der Autolenker touchiert beim Vorbeifahren oder Ausparken ein „fremdes“ Auto, merkt es nicht, und fährt weiter. Der Lenker merkte es deswegen nicht, weil es eine niedrige Geschwindigkeit war und bei ihm keine Schäden am Auto sichtbar sind.
Irgendwann kommt dann mal irgendwer drauf – weil man gesehen worden ist, und ausgeforscht wurde, und dann hat beispielsweise das fremde Auto einen Schaden erlitten.
Die eigene Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden.
Wie ist das mit dem „Regress“, wenn man den Schaden nicht bemerkt hat, weil es minimal ist und man diesen Schaden auch nicht polizeilich gemeldet hat, oder mittels Zettel an der Windschutzscheibe kundgemacht hat, kann da die eigene Haftpflichtversicherung den Schaden zurückfordern und sich somit leistungsfrei verhalten.
Weil es war ja nicht grob fahrlässig, der Lenker hatte keinen Alkohol getrunken, es gab keinen Personenschaden, keinen Unfall und es war wirklich minimal, und der Lenker hat es nicht bemerkt.
Gibt’s da Fälle? Ich frage für einen Bekannten, den das interessiert, und mittlerweile mich auch, weil so ein Ereignis kann ja schnell mal passieren, dass man ein fremdes Auto beim Ausparken beispielsweise beschädigt, aber nicht mitbekommt.
Ein anderer Bekannter meinte dann wieder, dass ein Regress für die Versicherung zuviel Aufwand wäre, das wird bei solchen „Bagatellen“ nicht gemacht, sehr wohl wenn wer mit Sommerreifen im Winter fährt oder aber Alk getrunken hat.
Möchte mal kurz eine Auskunft was ihr von folgendem „fiktivem“ Sachverhalt hält:
Der Autolenker touchiert beim Vorbeifahren oder Ausparken ein „fremdes“ Auto, merkt es nicht, und fährt weiter. Der Lenker merkte es deswegen nicht, weil es eine niedrige Geschwindigkeit war und bei ihm keine Schäden am Auto sichtbar sind.
Irgendwann kommt dann mal irgendwer drauf – weil man gesehen worden ist, und ausgeforscht wurde, und dann hat beispielsweise das fremde Auto einen Schaden erlitten.
Die eigene Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden.
Wie ist das mit dem „Regress“, wenn man den Schaden nicht bemerkt hat, weil es minimal ist und man diesen Schaden auch nicht polizeilich gemeldet hat, oder mittels Zettel an der Windschutzscheibe kundgemacht hat, kann da die eigene Haftpflichtversicherung den Schaden zurückfordern und sich somit leistungsfrei verhalten.
Weil es war ja nicht grob fahrlässig, der Lenker hatte keinen Alkohol getrunken, es gab keinen Personenschaden, keinen Unfall und es war wirklich minimal, und der Lenker hat es nicht bemerkt.
Gibt’s da Fälle? Ich frage für einen Bekannten, den das interessiert, und mittlerweile mich auch, weil so ein Ereignis kann ja schnell mal passieren, dass man ein fremdes Auto beim Ausparken beispielsweise beschädigt, aber nicht mitbekommt.
Ein anderer Bekannter meinte dann wieder, dass ein Regress für die Versicherung zuviel Aufwand wäre, das wird bei solchen „Bagatellen“ nicht gemacht, sehr wohl wenn wer mit Sommerreifen im Winter fährt oder aber Alk getrunken hat.