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Verfasst: 27.10.2016, 08:45
von Manannan
So gesehen ist die Auskunft von Hubert natürlich richtig, denn die Strafbehörde könnte auch Einzelstraferkenntnisse erlassen. Die Gerechtigkeit hinkt hier allerdings, denn die Behörde verlangt Kostenersatz so, als ob sie tatsächlich Einzelerkenntnisse erlassen hätte. Die Ersparnis der Strafbehörde hat dann in diesem Fall der Bestrafte zu bezahlen. Gerade dann, wenn der Einspruch der Höhe nach erfolgt und diesem auch stattgegeben wird, finde ich das nicht gerecht, zumal der Kostenersatz hier bei der doppelten Höhe des geringsten Strafmaßes liegt.
Judikatur und auch Literatur lassen derzeit aber keine andere Interpretation zu.