Auffahrunfall auf Vorrangstraße mit defekten Bremslichtern

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erfus
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Auffahrunfall auf Vorrangstraße mit defekten Bremslichtern

Beitrag von erfus » 02.06.2016, 11:58

Hallo!

Ich bin gestern einer älteren Dame hinten auf einer Vorrangstraße aufgefahren. Wir fuhren in etwa 5 kilometer mit gleichbleibender Geschwindigkeit und Abstand hintereinander, auf einmal bremst das Fahrzeug aus einem für mich absolut nicht ersichtlichen Grund, die gesamte Straße war leer um die Uhrzeit (11:00 vormittag). Ebenso haben KEINE Bremsleuchten geleuchtet.
Ich war von der Situation überascht - schließlich gab es für mich keinen Grund zum Bremsen - war ja alles frei, noch haben Bremsleuchten geleuchtet, und nun kam es wie es kommen musste, bis ich realisiert hatte dass die Dame stehen bleibt war es dann auch zu spät.
Wie sich später herausstellte wollte die Dame eine Radfahrerin aus einer Seitenstraße herauslassen, die Radfahrerin hatte Nachrang und stand auch, ich konnte diese wegen der parkenden Autos jedoch nicht sehen.
Da die Radfahrerin laut eigener Aussage stand besteht für mich kein Grund einer Gefahrenbremsung. Das Fahrzeug bremste sehr abrupt - und wie gesagt, für mich ohne Grund und ohne Lichter.

Ich hatte ausreichend Abstand, doch troz des hohen Abstands hat es nicht dazu gereicht zu realisieren dass das Fahrzeug stehen bleibt. Der Vorfall wurde von meiner Kamera im Auto aufgezeichnet.

Die Polizei hat die Bremsleuchten gute 15 Minuten getestet und kam ebenfalls zum Schluss dass diese defekt sind. Morgen habe ich dann meine Anhörung bei der Polizei.

Soll ich dort das Video vorlegen? So ganz erlaubt ist das ja hier nicht. Oder soll ich mir das lieber behalten?

Kann mir jemand ungefähr sagen wie sich der Sachverhalt (kein Grund zum Bremsen / keine Bremslichter / abruptes Bremsen) auf die Schuldfrage auswirken wird?
Gibt es auf etwas worauf ich bei meiner Anhörung bei der Polizei besonders achten soll?

Vielen Dank!

Gruß



lexlegis
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Beitrag von lexlegis » 02.06.2016, 13:21

Jeder Autofahrer hat sich vor der Inbetriebnahme eines Fahrzeuges zu vergewissern, dass die für ein sicheres Fahren wesentlichen Funktionen, wie Licht, Bremslicht (§ 18 KFG), Blinker, Bremse USW funktionieren, wenn er mit dem Fahrzeug am öffentlichen Verkehr teilnehmen möchte. Bremslichter dienen der Vorbeugung von Auffahrunfällen, es gibt sie damit der hintere Fahrer rechtzeitig erkennen kann, dass der Vordere seine Geschwindigkeit verlangsamt; also ein Bremsmanöver einleitet. Durch das Missachten der Vorschrift " Du sollst mit Bremslichtern fahren (§ 21 Abs 2 StVO)" hat sich genau das verwirklicht, was hätte verhindert werden sollen, nämlich ein Auffahrunfall, da der hintere Fahrer aufgrund der defekten Bremslichter eine derart abrupte Verlangsamung der Geschwindigkeit nicht erkennen konnte. Der Fahrer, der sich entschließt auf seinen Vorrang zu verzichten, hat dieses Manöver auch dementsprechend einzuleiten, dass die hinteren Fahrer nicht gefährdet oder übermäßig behindert werden. Ein Verzicht auf den Vorrang durch abruptes Abbremsen wäre nur dann zulässig, wenn sich der Fahrer zuvor durch einen Blick in den Rückspiegel vergewissert hat, dass dies für die sich hinter ihm befindlichen Fahrzeuglenker gefahrenlos möglich ist (§ 21 Abs 1 StVO). War für den auffahrenden Fahrer trotz eines adäquaten Sicherheitsabstandes (§ 18 Abs 1 StVO) der Auffahrunfall nicht mehr verhinderbar, liegt das Alleinverschulden beim Fahrer, der sich fahrlässig mit defekten Bremslichtern in den öffentlichen Verkehr begab und ohne sich zu vergewissern ob dies gefahrenlos möglich ist, abrupt ein Bremsmanöver für einen Vorrangsverzicht einleitete.

So sieht die Rechtlsage aus, wenn die Dame ohne eine Gefahrensituation abgebremst hat. Wenn eine solche bestanden hat, liegt ihr Verschulden und die Unfallskausalität dennoch im Fahren mit defekten Bremslichtern. Sie haben also gute Karten.
Zuletzt geändert von lexlegis am 02.06.2016, 17:35, insgesamt 1-mal geändert.

Hubert Neubauer
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Beitrag von Hubert Neubauer » 02.06.2016, 15:49

Und zur Dash-Cam: Ich würde das Video vorzeigen, aber es könnte hier zu einem Verwaltungstrafverfahren kommen (Verstoß gegen das DSG).

erfus
Beiträge: 2
Registriert: 02.06.2016, 11:49

Beitrag von erfus » 02.06.2016, 20:25

Hallo!

Vielen Dank für die Infos!

Ich habe mir das Video nochmals angesehen und habe mir alle Informationen herausgeschrieben (eingehaltener Abstand, Geschwindigkeit, ...) und werde diese Werte bei der Vernehmung morgen exakt so wiedergeben.
Das Video werde ich dann erst herzeigen wenn ich nach Beweisen oder Zeugen gefragt werde.

Ich hoffe dass ich das morgen sinnvoll über die Bühne bringe!

Vielen Dank euch!

Gruß

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