Ich habe eine Anonymverfügung erhalten,.
Grund:
Ich soll bei Gelb die Haltelinie der Kreuzung nich beachtet haben sondern weitergefahren sein, obwohl ein sicheres Anhalten möglich gewesen wäre.
=> Daher 56 Euro zu zahlen. laut § 38 Abs. 1 lit a StVO
Mein Einwand:
Ich bin bei blinkend grün hingefahren, als ich unmittelbar vor oder an der Haltelinie vorbei war ist die Ampel auf gelb umgesprungen.
Ein gefahrloses Anhalten war meines Erachtens nicht möglich.
Es hat nicht geblitzt, sondern 2 Polizisten standen am Straßenrand und beobachteten die Kreuzung.
Kann man da ein Einspruch einlegen, oder ist sinloss ?
Anonymverfügung wegen gelbes Licht !!
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- Registriert: 08.02.2016, 09:53
Ich sehe hier keine Chance, da dem Polizisten als besonders geschultem Aufsichtsorgan des Straßenverkehrs hier mit Sicherheit mehr geglaubt wird.
Es besteht natürlich die Möglichkeit, dass sich die Beamten geirrt haben oder Sie bewusst zu Unrecht beschuldigen, jedoch haben Sie ohne einen weiteren Zeugen die schlechteren Karten. Zahlen Sie den Betrag und haken Sie das Ganze ab.
PS: Teilweise zeigen sich Behörden auch kulant (Schmälerung des Betrages).
Es besteht natürlich die Möglichkeit, dass sich die Beamten geirrt haben oder Sie bewusst zu Unrecht beschuldigen, jedoch haben Sie ohne einen weiteren Zeugen die schlechteren Karten. Zahlen Sie den Betrag und haken Sie das Ganze ab.
PS: Teilweise zeigen sich Behörden auch kulant (Schmälerung des Betrages).
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