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erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung - FS-Entzug

Verfasst: 25.12.2015, 15:33
von a684dd572b1887661782981659331eed_190
Merry Xmas!
Schöne Feiertage!

Wer kann uns denn weiterhelfen, was "erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung" bedeutet?

Wir hatten vor kurzem eine Diskussion und sind uns nicht einig geworden, weil es um Schnellfahren in einer 30er Zone geht, wo auch ein Kindergarten ist.

Und das FSG sieht bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen 6 Monate FS-Entzug vor.

zu schnell?

Verfasst: 25.12.2015, 17:51
von schanzenpeter
Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit um mehr als
40 km/h innerhalb des Ortsgebiets
50 km/h außerhalb des Ortsgebiets oder
Überschreitung der Geschwindigkeit von 180 km/h,
Führerscheinentzug: 2 Wochen.
60 km/h innerhalb des Ortsgebietes
70 km/h außerhalb des Ortsgebietes
Entzug: 6 Wochen.

Verfasst: 25.12.2015, 17:57
von schanzenpeter
Erhebliche Überschreitungen der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit vor Schulen, Kindergärten, Schutzwegen oder Radfahrerüberfahrten: Entzug: mindestens drei Monate.

Verfasst: 28.12.2015, 09:51
von a684dd572b1887661782981659331eed_190
Danke, schanzenpeter:

Aber was ist im Ortsgebiet erheblich?

Führerscheinentzug wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Verfasst: 28.12.2015, 13:13
von Eigenbau
In der Regel kann man und darf man nicht verallgemeinern, es gibt einige Unterschiede worauf es ankommt.

Ist dies die 1. Erhebliche Überschreitung oder liegen bereits mehrere sogenannte "Vormerkungen" auf.

Man kann aber unter help.gv.at nachlesen, was auf einen zukommt bzw. zukommen kann.

Sie ersehen dort Tabellen mit Geschwindigkeitsübertretungen.

Hoffe konnte helfen.

Verfasst: 29.12.2015, 09:38
von a684dd572b1887661782981659331eed_190
Hallo! Danke an alle hier die sich Mühe geben, dass zu erörtern.

Aber, niemand hat mir noch weiterhelfen können, was "erheblich" im Sinne des Führerschein Entzugs bedeuten auf die Geschwindigkeitsübertretung übertragen.

Wenn ich jetzt durch eine 30er Zone fahre in der Nacht, am Sonntag wo eine Schule etc ist und habe irrtümlich zB einen 60er drauf ist das schon erheblich oder ist erheblich erst wenn man über 40 km/h drüber ist?

Oder wird das nach Willkür des Polizeibeamten gewertet?

Verwaltungsstrafsache

Verfasst: 29.12.2015, 16:21
von schanzenpeter
BerufungsEntscheiung 1991: Überschreitung in 30er Zone ist erheblich, weil die Lenkerin 57 kmh gefahren ist.

Entscheidende Behörde
UVS Wien
Entscheidungsart
Bescheid
Geschäftszahl
03/15/604/91
Entscheidungsdatum
21.11.1991

Feststellung des Sachverhalts

Verfasst: 31.12.2015, 10:56
von a684dd572b1887661782981659331eed_190
Hallo! Danke für die Antwort.


Wie verhält es sich bei folgender Sachlage:


Es existiert eine Straße mit Tempo 30 Beschränkung, (ca 800 m lang) in dieser Strasse ist am Anfang ein Kindergarten und am Ende der Straße auf einer Geraden steht ein Radarkasten (wo die Straße schon breiter wird), und man fährt weil man die Gerade sieht mit etwas überhöhter Geschwindigkeit in diesen Radar? zB 50 oder 60.

Es heißt ja, vor (!!!) Schulen, Kindergärten mit erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung ist der Führerschein für 6 Monate zu entziehen.

Wenn der Kindergarten am Anfang ist, da wo man sich eh an das TL von 30 km/h hält und dann auf der Geraden das TL übersehen hat, rechtfertigt das dann den Tatbestand im Sinne von "erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung vor Schulen, Kindergärten, das mit einem FS-Entzug von 6 Monaten geahndet wird)?

Guten Rutsch!