erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung - FS-Entzug

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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a684dd572b1887661782981659331eed_190
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erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung - FS-Entzug

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_190 » 25.12.2015, 15:33

Merry Xmas!
Schöne Feiertage!

Wer kann uns denn weiterhelfen, was "erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung" bedeutet?

Wir hatten vor kurzem eine Diskussion und sind uns nicht einig geworden, weil es um Schnellfahren in einer 30er Zone geht, wo auch ein Kindergarten ist.

Und das FSG sieht bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen 6 Monate FS-Entzug vor.



schanzenpeter
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zu schnell?

Beitrag von schanzenpeter » 25.12.2015, 17:51

Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit um mehr als
40 km/h innerhalb des Ortsgebiets
50 km/h außerhalb des Ortsgebiets oder
Überschreitung der Geschwindigkeit von 180 km/h,
Führerscheinentzug: 2 Wochen.
60 km/h innerhalb des Ortsgebietes
70 km/h außerhalb des Ortsgebietes
Entzug: 6 Wochen.

schanzenpeter
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Beitrag von schanzenpeter » 25.12.2015, 17:57

Erhebliche Überschreitungen der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit vor Schulen, Kindergärten, Schutzwegen oder Radfahrerüberfahrten: Entzug: mindestens drei Monate.

a684dd572b1887661782981659331eed_190
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Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_190 » 28.12.2015, 09:51

Danke, schanzenpeter:

Aber was ist im Ortsgebiet erheblich?

Eigenbau
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Führerscheinentzug wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Beitrag von Eigenbau » 28.12.2015, 13:13

In der Regel kann man und darf man nicht verallgemeinern, es gibt einige Unterschiede worauf es ankommt.

Ist dies die 1. Erhebliche Überschreitung oder liegen bereits mehrere sogenannte "Vormerkungen" auf.

Man kann aber unter help.gv.at nachlesen, was auf einen zukommt bzw. zukommen kann.

Sie ersehen dort Tabellen mit Geschwindigkeitsübertretungen.

Hoffe konnte helfen.

a684dd572b1887661782981659331eed_190
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Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_190 » 29.12.2015, 09:38

Hallo! Danke an alle hier die sich Mühe geben, dass zu erörtern.

Aber, niemand hat mir noch weiterhelfen können, was "erheblich" im Sinne des Führerschein Entzugs bedeuten auf die Geschwindigkeitsübertretung übertragen.

Wenn ich jetzt durch eine 30er Zone fahre in der Nacht, am Sonntag wo eine Schule etc ist und habe irrtümlich zB einen 60er drauf ist das schon erheblich oder ist erheblich erst wenn man über 40 km/h drüber ist?

Oder wird das nach Willkür des Polizeibeamten gewertet?

schanzenpeter
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Verwaltungsstrafsache

Beitrag von schanzenpeter » 29.12.2015, 16:21

BerufungsEntscheiung 1991: Überschreitung in 30er Zone ist erheblich, weil die Lenkerin 57 kmh gefahren ist.

Entscheidende Behörde
UVS Wien
Entscheidungsart
Bescheid
Geschäftszahl
03/15/604/91
Entscheidungsdatum
21.11.1991

a684dd572b1887661782981659331eed_190
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Feststellung des Sachverhalts

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_190 » 31.12.2015, 10:56

Hallo! Danke für die Antwort.


Wie verhält es sich bei folgender Sachlage:


Es existiert eine Straße mit Tempo 30 Beschränkung, (ca 800 m lang) in dieser Strasse ist am Anfang ein Kindergarten und am Ende der Straße auf einer Geraden steht ein Radarkasten (wo die Straße schon breiter wird), und man fährt weil man die Gerade sieht mit etwas überhöhter Geschwindigkeit in diesen Radar? zB 50 oder 60.

Es heißt ja, vor (!!!) Schulen, Kindergärten mit erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung ist der Führerschein für 6 Monate zu entziehen.

Wenn der Kindergarten am Anfang ist, da wo man sich eh an das TL von 30 km/h hält und dann auf der Geraden das TL übersehen hat, rechtfertigt das dann den Tatbestand im Sinne von "erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung vor Schulen, Kindergärten, das mit einem FS-Entzug von 6 Monaten geahndet wird)?

Guten Rutsch!

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