Mindestgeschwindigkeiten im Dorf, Landstraße, Autobahn

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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oli
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Mindestgeschwindigkeiten im Dorf, Landstraße, Autobahn

Beitrag von oli » 02.12.2015, 19:20

Hallo,

Welche Mindestgeschwindigkeiten gibt es in Österreich?
Ist es erlaubt, auf der Bundesstraße 60km/h zu fahren und auf der Autobahn nur 80km/h zu fahren?
Weiters frage ich mich, ob ein Polizist mich wegen 80 auf der Autobahn und 60 auf der Bundesstraße abmahnen, bestrafen dürfte oder könnte.
Zur Info: Abseits der Autobahn (Bundesstraßen, Landstraßen) in meinem Bundesland generell 80 (und oft nur 70). Die 100 gibt es quasi nie.
Durch eine Ortschaft, die mit 50 beschränkt ist 40 zu fahren, ist das erlaubt?
Bei all den Fragen geht es mir nur darum, ob ein Exekutivbeamter so eine Fahrweise bestrafen kann und darf oder eben nicht.

Zur Motivation:
Autobahn: Sofern ich genug Zeit habe bei der Fahrt durchs Rheintal, vermeide ich das ständige Schalten und Überholen und Einordnen auf der Autobahn, in dem ich gerne einfach auf der rechten Spur bleibe und die 80km/h im Tempomat einstelle. Dass ich dabei besonders von Ost LKWs mehrmals angeblinkt werde, ist glaube ich Nötigung, stört mich.

Auf der Bundesstraße durchs Ländle, z.B. Feldkirch nach Götzis, sind erlaubte 60 angeschrieben. Doch oft fährt man auf den Vordermann auf, da jemand abbiegt oder anhält etc. Deshalb gebe ich beim Tempomaten gerne z.B. nur 55 ein, dann wird die Lücke vorne größer, beim Abbiegevorgang eines vor mir Fahrenden dann kleiner, ohne dass ich aber ständig bremsen muss, schalten muss etc.
Auch fahre ich auf der 80er Bundesstraße nachts oft nur 60, 65, da mit Abblendlicht die Sicht schlecht ist und ich keine Lust habe, schon wieder ein Tier zu überfahren (was mir schon zweimal passiert ist)

In der Ortschaft das selbe. Durch Feldkirch gelten oft 40km/h, ich fahre dort 36 bis 38, um eben gleichmäßig fahren zu können.

Wozu die Fragen?
Erstens wird man ständig angehupt und angeblinkt, meistens von jungen Fahrern in 3er BMWs oder ähnlichens Virilitätsfahrzeugen oder LKWs fahren einem fast in den Kofferraum.

Damit werde ich wohl leben müssen. Oder?

Auch frage ich mich, ob bei einer Anhaltung durch die Polizei ich in Argumentationsnotstand komme, ich keine Argumente habe für mein Mitschwimmen auf der rechten Spur auf der Autobahn oder das etwas langsamere Fahren bei Nacht, Regen oder viel Verkehr (siehe gleichmäßigeres Fahren)

Ich kann ja schlecht sagen, dass ich eine Freude damit habe, mit 50Liter Diesel 1500km weit zu kommen (ist aber nicht das alleinige Ziel vom mir ;)

Wie sieht die Gesetzeslage aus und was habe ich von der Polizei zu befürchten und welche Argumentationsmöglichkeiten habe ich?

Auf "Gute Frage" oder in anderen Autofahrerforen las ich schon mit, selber schrieb ich dort nicht. Was dort über das Thema geschrieben wird, bezieht sich immer auf deutsches Recht und ist oft etwas "wirr" und widersprüchlich (sind ja keine Juristen dort unterwegs)

Danke, OLI



schanzenpeter
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Beitrag von schanzenpeter » 03.12.2015, 22:49

§20 StVO:
(1) Der Lenker eines Fahrzeuges hat die Fahrgeschwindigkeit den gegebenen oder durch Straßenverkehrszeichen angekündigten Umständen, insbesondere den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen, sowie den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Er darf auch nicht so schnell fahren, daß er andere Straßenbenützer oder an der Straße gelegene Sachen beschmutzt oder Vieh verletzt, wenn dies vermeidbar ist.
Er darf auch nicht ohne zwingenden Grund so langsam fahren, daß er den übrigen Verkehr behindert.
Pers. Anmerkung: vor vielen Jahren gab es schon Strafe, weil ein PkW in der Wachau (Landsstraße) mit Tempo 60 unterwegs war, weil er die Landschaft genießen wolllte.

schanzenpeter
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Beitrag von schanzenpeter » 03.12.2015, 22:54

Auf Autobahnen gibt es wiederholt Überholverbote von LKW. Die müssen dann hinter Langsamfahrern nachschleichen.
Wenn jemand eine auffällige Fahrweise betreibt, so sind die Nachfahrenden angehalten, zu versuchen, mit dem Lenker Kontakt aufzunehmen u.a. durch die Lichthupe. (Siehe Computerführerschein-Fragen).

oli
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Beitrag von oli » 04.12.2015, 08:40

Der Unterschied ist aber, dass bei deinem Bsp. der Fahrer 40km/h langsamer fuhr, ich vielleicht 15 langsamer fahre, wenn ich mit 65 unterwegs bin (bei erlaubten 80 auf der Bundesstraße).

schanzenpeter
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Beitrag von schanzenpeter » 04.12.2015, 20:12

Die Gerichte entscheiden im Einzelfall, es gibt viele unterschiedliche Gründe: Nur ein Beispiel: unbegründetes langsamfahren auf Autobahn in der Nacht ist gefährlicher als am Tag bei guter Sicht. Unbegründetes Langsamfahren, das riskante Überhollmanöver (mit überhöhter Geschwindigkeit) provoziert wird bestraft usw.
Die Betonung liegt auf "unbegründetes!"

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