Ab wann gefährdet man jemanden - Vormerksystem
Verfasst: 01.12.2015, 15:58
Hallo zusammen!
Es gibt ja im Strassenverkehrsrecht hinsichtlich auch der Bestrafung Unterschieden zwischen jemanden behindern und jemanden gefährden.
Um es auf ein konkretes Beispiel des beispielsweisen Rotlichtverstosses bei Schutzwegen anzuwenden; wann behindert man da jemanden und wann gefährdet man da jemanden?
Das Vormerksystem sieht vor, dass man bei Gefährdung eines Fussgängers auf einem Schutzweg in das Vormerksystem eingetragen wird, bei Behinderung "noch" nicht.
Wo liegt die Grenze bzw. wie wird das bewiesen?
Danke für die Definition im Voraus!
Es gibt ja im Strassenverkehrsrecht hinsichtlich auch der Bestrafung Unterschieden zwischen jemanden behindern und jemanden gefährden.
Um es auf ein konkretes Beispiel des beispielsweisen Rotlichtverstosses bei Schutzwegen anzuwenden; wann behindert man da jemanden und wann gefährdet man da jemanden?
Das Vormerksystem sieht vor, dass man bei Gefährdung eines Fussgängers auf einem Schutzweg in das Vormerksystem eingetragen wird, bei Behinderung "noch" nicht.
Wo liegt die Grenze bzw. wie wird das bewiesen?
Danke für die Definition im Voraus!