Ich habe eine Strafverfügung für "nicht beachten des Rotlichtes, indem das Fahrzeug nicht vor der Haltelinie angehalten wurde" erhalten.
Ich möchte Einspruch erheben weil ich zwar ev. nicht vor, sondern auf der Haltelinie angehalten habe - aber sicher nicht bei Rot über die Kreuzung gefahren bin.
Gibt es dieses Delikte "nur" in Kombination? Also bedeutet das eine automatisch das andere? Dann würde ich nur die Höhe der Strafe beeinspruchen, aber eigentlich
würde ich lieber einen Einspruch erheben weil ich nicht bei Rot über die Kreuzung gefahren bin.
Vielen Dank schon im Voraus!
Rotlicht, weil nicht vor der Haltelinie angehalten?
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Haltelinienverstoß an und für sich gibt es meines Wissens nicht. Es kommt darauf an, welches Vergehen man durch das Überfahren begeht.
Haltelinie vor Stopptafel überfahren €36-€60
Haltelinie bei rot überfahren: € 36 - € 72.
Dabei hat man noch keine Vorrangregel verletzt, sonst wirds teurer.
bei nichtbezahlen einer Anonymverfügung kann bis € 726 bestraft werden.
Die Beträge sind vielleicht nicht auf dem neuesten Stand.
Das Überfahren einer Haltelinie vor Schutzweg wird nur geahndet, wenn man Fußgänger behindert oder gefährdet - Strafen siehe dort.
Haltelinie vor Stopptafel überfahren €36-€60
Haltelinie bei rot überfahren: € 36 - € 72.
Dabei hat man noch keine Vorrangregel verletzt, sonst wirds teurer.
bei nichtbezahlen einer Anonymverfügung kann bis € 726 bestraft werden.
Die Beträge sind vielleicht nicht auf dem neuesten Stand.
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