Rotlicht, weil nicht vor der Haltelinie angehalten?

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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abdomen
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Rotlicht, weil nicht vor der Haltelinie angehalten?

Beitrag von abdomen » 12.11.2015, 15:02

Ich habe eine Strafverfügung für "nicht beachten des Rotlichtes, indem das Fahrzeug nicht vor der Haltelinie angehalten wurde" erhalten.
Ich möchte Einspruch erheben weil ich zwar ev. nicht vor, sondern auf der Haltelinie angehalten habe - aber sicher nicht bei Rot über die Kreuzung gefahren bin.
Gibt es dieses Delikte "nur" in Kombination? Also bedeutet das eine automatisch das andere? Dann würde ich nur die Höhe der Strafe beeinspruchen, aber eigentlich
würde ich lieber einen Einspruch erheben weil ich nicht bei Rot über die Kreuzung gefahren bin.
Vielen Dank schon im Voraus!



a684dd572b1887661782981659331eed_190
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Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_190 » 08.12.2015, 10:01

Hallo du!

Möchte gerne wissen, wie lange es her ist, dass du das "Vergehen" gemacht hast, also wie lange hat es gedauert, bis die Strafe per Post gekommen ist?

abdomen
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8-10 Tage

Beitrag von abdomen » 09.12.2015, 08:48

Straftat in Wien - Auto in Wien angemeldet - Meldeadresse in Wien - ca. 8-10 Tage.
Bei einem Delikt in den Bundesländern dauert es wesentlich länger.

schanzenpeter
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Beitrag von schanzenpeter » 09.12.2015, 16:44

§9 StVO (3) Ist an einer geregelten Kreuzung auf der Fahrbahn eine Haltelinie (§ 55 Abs. 2) angebracht, so darf beim Anhalten nur bis an diese Haltelinie herangefahren werden. Der Vorwurf lautet offensichtlich nicht des Überqueren der Kreuzung, sondern das Einfahren in die Kreuzung bei Rolicht.

a684dd572b1887661782981659331eed_190
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Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_190 » 10.12.2015, 19:51

Würd mich interessieren, was eigentlich ein Haltelinienverstoss kostet?

(nur Haltelinie - also vorm Schutzbereich stehen geblieben)

schanzenpeter
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Beitrag von schanzenpeter » 10.12.2015, 21:01

Haltelinienverstoß an und für sich gibt es meines Wissens nicht. Es kommt darauf an, welches Vergehen man durch das Überfahren begeht.
Haltelinie vor Stopptafel überfahren €36-€60
Haltelinie bei rot überfahren: € 36 - € 72.
Dabei hat man noch keine Vorrangregel verletzt, sonst wirds teurer.
bei nichtbezahlen einer Anonymverfügung kann bis € 726 bestraft werden.
Die Beträge sind vielleicht nicht auf dem neuesten Stand.
Das Überfahren einer Haltelinie vor Schutzweg wird nur geahndet, wenn man Fußgänger behindert oder gefährdet - Strafen siehe dort.

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