Frage zu Geschwindigkeitsbeschränkung auf Autobahn STAU

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Frage zu Geschwindigkeitsbeschränkung auf Autobahn STAU

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_190 » 03.09.2015, 18:50

Frage an die Spezialisten / Sachverhalt in Salzburg

Am Sonntag dem 30.08.2015 war ja auf der A10 in Fahrtrichtung Norden sehr zähflüssiger Verkehr, mitunter Stau.

Im Stop and Go ging es vorwärts - das ganze um die Mittagszeit.

Mein Ziel war Wals, Abfahrt Salzburg West.



Am Knoten Salzburg vorbei, Richtung Salzburg West. Der Stau war aber nur in Richtung München, sodass man Richtung Salzburg West/Linz/Wien (bei der Gabelung, nach dem Parkplatz) rechts vorbei fahren konnte und auf der üblichen Abbiegespur auf der Autobahn weiterfahren konnte. Ab der Abbiegespur staute sich nichts mehr und es war „freie Fahrt“.



Das nahm man dann natürlich (ich, so wie einige andere Autofahrer auch, eigentlich alle), zum Anlass wieder „normal“ zu fahren, weil man vorher ja eh mit 10-20 km/h gefahren war bzw. im Stop- and Go verkehrt war. Am Überkopfweiser (ca 400 m nach der Gabelung) Rtg. Wien/Linz merkte ich dann das Zeichen „Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung 60 km/h“, zuvor war ich und einige andere auch, schätzungsweise, weil kein Stau mehr war und man wirklich freie Fahrt hatte (ab der Gabelung – nach dem Parkplatz), sicher 100-110 km/h gefahren (war ja niemand auf der Strasse, Stau war auch keiner mehr). Und durch meine tägliche Fahrt zur Arbeit weiß ich, dass üblicherweise ab der Gabelung Rtg. Wien/Linz IGL 100 ist. Einen 60er habe ich nicht bemerkt.



Meine Frage an Sie,, was ist wenn da ein Beamter das „Geldeintreiben“ ausnutzt, und da radert oder lasert (Radarkasten ist da keiner) und man brettert mit 110 km/h hinein, wo weit und breit kein Stau mehr ist und kein Anlass die 60 km/h zu fahren, die man vorher nicht gesehen hat, weil auf den Überkopfweisern eh nur das Stauzeichen war und eine zusätzliche Aufschrift „Verkehrsüberlastung Staatsgrenze Walserberg“. Wäre man da 60 km/h gefahren dann hätte man ja quasi den Verkehr, oder die Flüssigkeit des Verkehrs aufgehalten. Bei einer Baustelle ist mir ja bekannt, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung nur im unmittelbaren „Gefahrenbereich“ gilt, wenn dann offensichtlich weit und breit nicht mehr von der Baustelle zu sehen ist, kann man wieder wie vorher fahren? Wie ist das auf der Autobahn beim Stau?



Vielleicht könnten Sie mir Ihre Sicht in den Sachverhalt mitteilen, was da wäre wenns eine Radarmessung gegeben hätte.



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