Priv. KFZ-Verleih/Bereitstellung für illegale Anhängerfahrt
Verfasst: 30.06.2015, 10:45
Erstmals ein Hallo an Alle die hier eifrig mitlesen 
Folgendes Szenario:
- Ein Boot wird samt Anhänger verkauft. Der Anhänger ist zugelassen, hat jedoch aktuell kein 'Pickerl'. Weiters ist das Boot mit ~2.80m zu breit für den 'tagtäglichen' Straßenverkehr und müsste als Sondertransport angemeldet werden.
- Das Boot soll jedoch 20km überstellt werden um für eine 'Probefahrt' ins Wasser gesetzt zu werden. Erst danach erfolgt die Kaufabwicklung.
- Der Verkäufer selbst hat jedoch kein geeignetes Fahrzeug um das Boot zu ziehen.
- Der Verkäufer hat sich jedoch bereit erklärt mit dem Fahrzeug des Käufers zu fahren.
Kann sich der Käufer absichern, damit ihn, sollte irgendetwas passieren, keinesfalls eine Schuld trifft? Falls ja wie?
Folgende Szenarien sind denkbar:
- Fahrzeugkontrolle
- Unfall (fremd-/eigenverursacht)
- Sollbruchstelle im Anhänger auf 'halbem Weg'
- ...
Darauf beharren, dass der Verkäufer sich darum kümmert ist, aufgrund des vergleichsweise niedrigen Preises, gleichbedeutend mit einem 'Kaufverzicht'.
Die mir momentan einfallende sicherste aber auch teuerste Variante(für den Käufer) ist wohl ein Mietwagen, den der Verkäufer auf seinen Namen mietet, den der Käufer jedoch bezahlt. Die Kosten für den Mietwagen sind insofern problematisch, zumal die ganze 'Sache' etwas suspekt ist und der Mietwagenpreis den Kaufpreis wesentlich erhöht.
Gibt es eine Möglichkeit mit einem entsprechenden Vertrag die gleiche Rechtssicherheit zu erreichen?

Folgendes Szenario:
- Ein Boot wird samt Anhänger verkauft. Der Anhänger ist zugelassen, hat jedoch aktuell kein 'Pickerl'. Weiters ist das Boot mit ~2.80m zu breit für den 'tagtäglichen' Straßenverkehr und müsste als Sondertransport angemeldet werden.
- Das Boot soll jedoch 20km überstellt werden um für eine 'Probefahrt' ins Wasser gesetzt zu werden. Erst danach erfolgt die Kaufabwicklung.
- Der Verkäufer selbst hat jedoch kein geeignetes Fahrzeug um das Boot zu ziehen.
- Der Verkäufer hat sich jedoch bereit erklärt mit dem Fahrzeug des Käufers zu fahren.
Kann sich der Käufer absichern, damit ihn, sollte irgendetwas passieren, keinesfalls eine Schuld trifft? Falls ja wie?
Folgende Szenarien sind denkbar:
- Fahrzeugkontrolle
- Unfall (fremd-/eigenverursacht)
- Sollbruchstelle im Anhänger auf 'halbem Weg'
- ...
Darauf beharren, dass der Verkäufer sich darum kümmert ist, aufgrund des vergleichsweise niedrigen Preises, gleichbedeutend mit einem 'Kaufverzicht'.
Die mir momentan einfallende sicherste aber auch teuerste Variante(für den Käufer) ist wohl ein Mietwagen, den der Verkäufer auf seinen Namen mietet, den der Käufer jedoch bezahlt. Die Kosten für den Mietwagen sind insofern problematisch, zumal die ganze 'Sache' etwas suspekt ist und der Mietwagenpreis den Kaufpreis wesentlich erhöht.
Gibt es eine Möglichkeit mit einem entsprechenden Vertrag die gleiche Rechtssicherheit zu erreichen?