Guten Tag.
Die Polizei ist mir nachgefahren. Es war in der Nacht und ich bin in der 30er Zone mit 40 oder was gefahren. Nicht gerast. Das ganze war auf kurvenreicher Strecke in der Stadt mit Ampel auf etwa 400 m.
Die Polizei hat sich nicht auffällig verhalten trotzdem würde ich gerne wissen, welche Vorraussetzungen erfüllt sein müssen, dass die Polizei eine Geschwindigkeitsübertretung durch Nachfahren in der Nacht Strafen kann.
Oder hätte sie nur aufhalten dürfen?!
Schnellfahren durch bloßes Nachfahren strafbar
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- Beiträge: 43
- Registriert: 03.05.2015, 14:39
Wenn Sie ein Lasermessgerät im Fahrzeug haben, können Sie dadurch messe und strafen. Ansonsten anhalten und darauf aufmerksam machen.
Natürlich können die Polizisten nicht auf Verdacht oder durch "Tacho ablesen" auf ihre Geschwindigkeit schließen und pi mal Daumen strafen. Allerdings könnten diese Fahrzeuge leicht mit Messgeräten ausgestattet sein.
Natürlich können die Polizisten nicht auf Verdacht oder durch "Tacho ablesen" auf ihre Geschwindigkeit schließen und pi mal Daumen strafen. Allerdings könnten diese Fahrzeuge leicht mit Messgeräten ausgestattet sein.
Die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren ist zulässig
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... worte=StVO
aber äußerst fragwürdig.
Es gelang oftmals zu beweisen, dass die Messung durch Nachfahren aufgrund der Beschaffenheit der Strecke (Kurven USW) gar nicht möglich gewesen sei, da über eine Dauer von 9 Sekunden beide Fahrzeuge die gleiche Geschwindigkeiten hätten halten müssen und das nachfahrende Fahrzeug stets auf gleich bleibendem Abstand hätte fahren müssen
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 2230_94_01
Sie müssten anhand eins Sachverständigen beweisen, dass ein Messen durch Nachfahren aufgrund der Umstände nicht möglich war und daher die „Messung“ der Beamten ungültig ist.
Dennoch finde ich es interessant, dass Ihre Beiträge hauptsächlich verkehrsrechtlicher Natur sind. Vielleicht haben Sie diese Strafe zu Recht erhalten, zumal Sie in einer 30er Zone 40 gefahren sind, wie sie selbst angeben.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... worte=StVO
aber äußerst fragwürdig.
Es gelang oftmals zu beweisen, dass die Messung durch Nachfahren aufgrund der Beschaffenheit der Strecke (Kurven USW) gar nicht möglich gewesen sei, da über eine Dauer von 9 Sekunden beide Fahrzeuge die gleiche Geschwindigkeiten hätten halten müssen und das nachfahrende Fahrzeug stets auf gleich bleibendem Abstand hätte fahren müssen
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 2230_94_01
Sie müssten anhand eins Sachverständigen beweisen, dass ein Messen durch Nachfahren aufgrund der Umstände nicht möglich war und daher die „Messung“ der Beamten ungültig ist.
Dennoch finde ich es interessant, dass Ihre Beiträge hauptsächlich verkehrsrechtlicher Natur sind. Vielleicht haben Sie diese Strafe zu Recht erhalten, zumal Sie in einer 30er Zone 40 gefahren sind, wie sie selbst angeben.
Wobei ich bezweifle, daß der TE nur 40 kmh gefahren ist.
Denn wegen einer derartigen geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitung tut sich kein Polizist den Papierkram an....
Ein mir persönlich bekannter Polizist, der hin und wieder in der Nähe meines Domiziles in einer 30er-Zone mobile Geschwindigkeitskontrollen durchführt, sagte mir, daß er die Auslöseschwelle auf ca 45 kmh einstellt....
Denn wegen einer derartigen geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitung tut sich kein Polizist den Papierkram an....
Ein mir persönlich bekannter Polizist, der hin und wieder in der Nähe meines Domiziles in einer 30er-Zone mobile Geschwindigkeitskontrollen durchführt, sagte mir, daß er die Auslöseschwelle auf ca 45 kmh einstellt....
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