Handlungen Exekutive - Anzeigenerstellung - automatisch EDV?

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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a684dd572b1887661782981659331eed_190
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Handlungen Exekutive - Anzeigenerstellung - automatisch EDV?

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_190 » 27.05.2015, 16:02

Liebe Experten und Spezialisten!

Meine Frage ist dahingehend begründet, weil ich wissen will, wie der zeitlich Ablauf ist.

Man nehme an, man verstösst gegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung die mittels eines mobilen Radars gemessen wurde.

Der Beamte muss ja dann eine Anzeige an die Bezirksverwaltungsbehörde / Magistrat schreiben.

Beim stationären Radar weiß ich von einem BH-Mitarbeiter der mir mitteilte, dass die stationären Radarboxen mittels Datenleitung automatisch Übertretungen ins System stellen und man diese ziemlich schnell im Computer der BH finden kann.

Wie verhält es sich bei manuellen Messungen mittels Radarpistole?

Der Beamte muss ja eine Anzeige schreiben ... wird diese dann "online" übermittelt - und hat die BH/Magistrat dann diese zeitnah im Computer, oder werden da die Akten- per Post hin und hergeschickt und erst später in die EDV eingegeben?

Hintergrund: Ich bin vor 2 Monaten vermutlich in ein Radar gefahren, ein Anruf bei der BH mit Bekanntgabe des Kennzeichens und nachsehens fand nichts und ich möchte eben jetzt wissen, ob bei Vergehen die ein Organ der Exekutive feststellt und anzeigt, die Anzeige dann von PC über PC übertragen wird und dann quasi diese Anzeige sofort ein Mitarbeiter an einem PC an der BH finden kann..?

Eine weitere Frage ist was eigentlich ein Straferkenntnis ist?

Ist das quasi die "Antwort" auf die Berufung einer Strafverfügung.

Weil soviel ich rauslesen konnte, wenn man beruft, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet... und schließt das dann mit einem Straferkenntnis ab?

Vielen Dank im Voraus für eure Mühe und eure Antworten!



Officer01
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Beitrag von Officer01 » 28.05.2015, 21:22

[...] Ich bin vor 2 Monaten vermutlich in ein Radar gefahren [...]
Um eins gleich mal vorne weg zu nehmen: Du solltest dir wirklich nicht so viele Gedanken über etwas machen, dass womöglich überhaupt nicht existiert. Einfach abwarten und falls doch noch was kommt freuen. :lol: Und wenn du unbedingt was zahlen willst, dann kann dir sicher jeder, der diesen Thread liest, einen Zahlschein zukommen lassen. :D

Man nehme an, man verstösst gegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung die mittels eines mobilen Radars gemessen wurde.

Der Beamte muss ja dann eine Anzeige an die Bezirksverwaltungsbehörde / Magistrat schreiben.

Beim stationären Radar weiß ich von einem BH-Mitarbeiter der mir mitteilte, dass die stationären Radarboxen mittels Datenleitung automatisch Übertretungen ins System stellen und man diese ziemlich schnell im Computer der BH finden kann.

Wie verhält es sich bei manuellen Messungen mittels Radarpistole?

Der Beamte muss ja eine Anzeige schreiben ... wird diese dann "online" übermittelt - und hat die BH/Magistrat dann diese zeitnah im Computer, oder werden da die Akten- per Post hin und hergeschickt und erst später in die EDV eingegeben?
Erhobene Daten von stationären Radargeräten werden meines Wissens nach elektronisch an die Behörde zur Weiterverarbeitung übermittelt.

Bei mobilen Radargeräten muss der Beamte meines Wissens nach die Anzeige manuell in der Datenanwendung erfassen und an die Behörde elektronisch zur Weiterverarbeitung übermitteln.

Vom Eingang der Anzeige bis zur Versendung der Strafverfügungen wird grundsätzlich von der Behörde alles elektronisch abgewickelt.

Genaue Zeitrahmen können dir vermutlich nur Insider nennen. Aber der Erhalt einer Strafverfügung nach 1 bis 3 Monaten nach der Übertretung scheint absolut realistisch. Man sollte auch daran denken, dass man bestimmt nicht der einzige Schnellfahrer war und dass bei den Behörden täglich hunderte Anzeigen einlangen, welche chronologisch abgearbeitet werden. Je nach Arbeitsanfall kann das natürlich zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen.

Eine weitere Frage ist was eigentlich ein Straferkenntnis ist?

Ist das quasi die "Antwort" auf die Berufung einer Strafverfügung.

Weil soviel ich rauslesen konnte, wenn man beruft, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet... und schließt das dann mit einem Straferkenntnis ab?
Eine Strafverfügung ist ein abgekürztes Verfahren. Das heißt, die Behörde kann eine Verwaltungsstrafe allein auf Grund der Feststellungen eines Polizisten erlassen, ohne weitere Ermittlungen tätigen zu müssen.

Das Straferkenntnis ergeht nach Durchführung eines ordentlichen Verfahrens bzw. nachdem gegen eine Strafverfügung Einspruch erhoben und Ermittlungen getätigt wurden.

a684dd572b1887661782981659331eed_190
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Vielen Dank

Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_190 » 29.05.2015, 10:29

Wahrscheinlich oder ganz sicher sogar haben Sie Recht und ich soll mir nicht soviele Gedanken machen.

Dankeschön für die Ausführungen!

Der Eine sagt eben nach 2 Monaten brauchst du dir nichts mehr denken, und der andere pocht auf die Verfolgungsverjährung von 1 Jahr.

Und das verunsichert schon extremst.

BatLB
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Beitrag von BatLB » 01.06.2015, 11:07

Ist es für sie nicht völlig egal?

Wenn eine Strafe kommt, dann kommt die sowieso. Sie verlieren da auch keine Fristen, denn solange die Strafverfügung bei Ihnen nicht angekommen ist laufen auch keine Fristen ab. Sollte keine Strafverfügung kommen haben sie einfach keine Strafe zu befürchten.

Oder sind sie mit 290km/h auf der Tangente in Wien unterwegs gewesen? Wenn ja, dann verstehe ich ihre Beunruhigung.

a684dd572b1887661782981659331eed_190
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Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_190 » 01.06.2015, 11:13

Ich danke Ihnen für die Antwort!

Nein, ich bin mit keine 290 Sachen geblitzt worden!!

Es war eine Strecke wo sehr häufig Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen durchgeführt werden.

Ich fuhr auf der rechten Spur und sah schon von hinten das einer Gedrängelt hat also fuhr ich schneller.

Mein Beifahrer sagte allerdings, ich solle mir nicht soviele Gedanken machen, ich sei nicht zu schnell gefahren, auch habe ich den Abstand nicht unterschritten.

Naja, aber selbst zweifelt man doch.

Deswegen meine Frage, was wäre wenn im Falle des Falles eine Geschwindigkeits-/Abstandskontrolle war und ich da gegen etwas verstossen "hätte", ob da die Exekutive dann sagen wir 2 Tage später die Anzeige schreibt und dann "online" an die Behörde übermittelt ...

Dann ist ja das im PC, oder - ??

Um das gehts mir, quasi bei der Behörde abzufragen, ob was "war" um den "Stress" des "Nachdenkens", der "Unsicherheit" wegzuhaben.

a684dd572b1887661782981659331eed_190
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Beitrag von a684dd572b1887661782981659331eed_190 » 01.06.2015, 13:19

Ergänzend dazu möchte ich ausführen, dass ich mir einige RIS-Entscheidungstexte angesehen habe, und da wird einem zB etwas zur Last gelegt, dann wird es angezeigt, und im RIS steht zB ".... wurde am XX-XX-20XX bei der zuständigen BH .... laut Zahl 04/....XXX .... XX angezeigt.

Ich nehme an, die Anzeige wird in die EDV eingegeben, deswegen die "Zahl" und ab diesem Zeitpunkt ist schon alles elektronisch in der EDV und müsste bei der Verwaltungsbehörde abfragbar sein.

Quasi - um nachzutelefonieren und zu fragen "scheint was auf".

Ich kenne mich in Verwaltungssachen überhaupt nicht aus.
Verzeihen Sie mir die Fragen!

BatLB
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Beitrag von BatLB » 01.06.2015, 15:31

1. Nur weil einer hinten drängelt, haben Sie nicht schneller zu fahren. Der Drängler soll die Übertretung begehen, nicht Sie. Sie sind kein Hase auf der Treibjagd.

2. Woran zweifeln Sie? Was ist ihre Sorge? Wollen Sie jetzt Monatelang nicht schlafen, weil irgendwann ein Bescheid kommen könnte oder nicht? Beschäftigen Sie sich damit wenn es eintreten sollte. Dann haben Sie auch genügend Zeit Einsprüche zu erheben oder etwaige Schritte einzuleiten, falls gewünscht.

Da müsste ich ja schon mit grauen Haaren sitzen, wenn ich nach jedem mal etwas schneller fahren Zuhause auf Phantom-Anzeigen warten würde.

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