Blaue Bodenmarkierung + HV --> was gilt?
Verfasst: 15.05.2015, 14:51
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe mir einige Beiträge in diesem Forum gelesen, jedoch leider nichts Passendes gefunden und nun beschlossen, mich erstmal an diese Community zu wenden
Meine Misere:
Ich habe meinen PKW gestern Abend in einer Gemeindestraße im Ortsgebiet parallel zum Fahrbahnrand abgestellt, nachdem ich am Randstein eine blaue Bodenmarkierung - meines Wissens ein Zeichen für eine Kurzparkzone - festgestellt habe.
Grundsätzlich handelt es sich um eine gebührenpflichtige Kurzparkzone, was mich aber nicht betrifft, da ich eine sogenannte Bewohnerparkkarte besitze.
Heute Mittag kam ich zu meinem Fahrzeug, das heißt zu dem Ort wo ich mein Fahrzeug abgestellt hatte, zurück. Zu meinem Verwundern musste ich feststellen, dass der PKW abgeschleppt wurde.
Ich habe mich dann am "Tatort" genauer umgesehen und festgestellt, dass für meinen Parkplatz (der ja durch eine blaue Bodenmarkierung als Kurzparkzone gekennzeichnet ist) ein beschildertes Halte- und Parkverbot in der Zeit von 05:00-09:30 Uhr besteht. Dies dürfte dort deshalb sein, da dort Busse der Linz Linien AG fahren.
Nun meine Frage:
Ist es rechtens, dass zum Einen eine mittels Bodenmarkierung gekennzeichnete Kurzparkzone besteht, diese aber durch ein Verkehrszeichen zeitlich beschränkt bzw. temporär aufgehoben wird?
Vielleicht kann mir jemand eine Auskunft geben, die Abschleppung war ja mit € 256,-- nicht gerade ein Schnäppchen.
Mit bestem Dank im Voraus und freundlichen Grüßen aus Linz!
Ich habe mir einige Beiträge in diesem Forum gelesen, jedoch leider nichts Passendes gefunden und nun beschlossen, mich erstmal an diese Community zu wenden

Meine Misere:
Ich habe meinen PKW gestern Abend in einer Gemeindestraße im Ortsgebiet parallel zum Fahrbahnrand abgestellt, nachdem ich am Randstein eine blaue Bodenmarkierung - meines Wissens ein Zeichen für eine Kurzparkzone - festgestellt habe.
Grundsätzlich handelt es sich um eine gebührenpflichtige Kurzparkzone, was mich aber nicht betrifft, da ich eine sogenannte Bewohnerparkkarte besitze.
Heute Mittag kam ich zu meinem Fahrzeug, das heißt zu dem Ort wo ich mein Fahrzeug abgestellt hatte, zurück. Zu meinem Verwundern musste ich feststellen, dass der PKW abgeschleppt wurde.
Ich habe mich dann am "Tatort" genauer umgesehen und festgestellt, dass für meinen Parkplatz (der ja durch eine blaue Bodenmarkierung als Kurzparkzone gekennzeichnet ist) ein beschildertes Halte- und Parkverbot in der Zeit von 05:00-09:30 Uhr besteht. Dies dürfte dort deshalb sein, da dort Busse der Linz Linien AG fahren.
Nun meine Frage:
Ist es rechtens, dass zum Einen eine mittels Bodenmarkierung gekennzeichnete Kurzparkzone besteht, diese aber durch ein Verkehrszeichen zeitlich beschränkt bzw. temporär aufgehoben wird?
Vielleicht kann mir jemand eine Auskunft geben, die Abschleppung war ja mit € 256,-- nicht gerade ein Schnäppchen.
Mit bestem Dank im Voraus und freundlichen Grüßen aus Linz!