Verwaltungsstrafverfahren. BITTE UM HILFE!

Forum betreffend Strafmandate im Straßenverkehr, die Beurteilung von Verkehrsunfällen, die Höhe von Schmerzensgeld, usw.
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Roadrunner09
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Verwaltungsstrafverfahren. BITTE UM HILFE!

Beitrag von Roadrunner09 » 24.04.2015, 15:57

Hallo,

ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt!

Ich hab letztes Jahr Anfang Oktober einen Brief von der BH bekommen das ich mit dem Motorrad eine Sperrlinie überfahren habe und zuknapp an einem Auto vorbei. Angezeigt wurde das ganze von einem Polizisten.

Ich kam an diesen Tag jedoch von einer 2 tägigen Dienstreise aus dem Ausland zurück (unterwegs mit Dienstauto) und verließ um 16 Uhr die Firma.

Der Tatzeitpunkt war lt. Aussage des Polizisten um 16:34. Es ergibt sich Zeitlich ein Engpass, da ich zuerst nachhause fahren müsste um mein Motorrad zu holen (hatte mein Motorrad jedoch seit Anfang September nicht mehr Inbetrieb!)

Ich schickte einen Brief an die BH und erklärte Ihnen dieses, dass es nicht möglich ist (mit Zeitbestätigung).
Polizist 1 (Stand auf der gegenüberliegenden Straßenseite lt. Aussage von Polizist 2) beharrt jedoch auf seine Aussage und er schließt ein Irrtum aus und machte Angaben über Kennzeichen, Marke, Typ und Lackierung. Polizist 2 sagte aus, dass er gerade mit einer anderen Amtshandlung beschäftigt war und das Kennzeichen nicht ablesen konnte, da er mit dem Rücken zum ankommenden Verkehr Stand, sah jedoch das ein Motorradfahrer eine Straftat tätigte.

Danach wurden meine Eltern als Zeugen vorgeladen, welche bezeugen können das ich nicht gefahren bin und auch kein anderer!

Mitte Februar bekam ich einen Brief mit dem Satz "Der Bescheid wird auf der Grundlage des Ergebnisses der Beweisaufnahme erlassen werden, soweit nicht Ihre Stellungnahme anderes erfordert."

Für mich bedeutete dieser Satz das die Strafanzeige niedergelegt wird und kümmerte mich nicht mehr darum.

Diese Woche bekam ich nun wieder einen Brief, das ich die Strafe bezahlen muss, da ich mich nicht gemeldet hatte.

Ich könnte wieder eine Beschwerde einreichen, welche dann vor Gericht geklärt werden würde, jedoch im Falle eines Spruch gegen mich, müsste ich 20% der Gerichtskosten bezahlen (wurde mir gesagt, was ich jedoch bezweifle).

Meine Fragen, was kann ich nun tun? Ein Kollege meinte im Strafrecht ist es so, das er mir die Schuld beweisen muss. Ist das so richtig?

Die Dame am Telefon meinte, sie findet den Polizisten vertrauenswürdiger, als meine Eltern. Aber im Prinzip sind drei Aussagen gegen eine!

Bitte um eure Hilfe und Meinungen dazu!

Markus



Manannan
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Registriert: 28.09.2012, 11:08

Beitrag von Manannan » 26.04.2015, 20:25

Auch im Verwaltungsstrafverfahren gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung (vgl § 24 VStG iVm § 60 AVG) ebenso wie bei einem ev späteren Verfahren beim Verwalungsgericht.
Sie haben daher nur mehr die Möglichkeit einer Beschwerde beim Verwaltungsgericht. Die Kosten von 20 % der Strafe bzw mindestens € 10,00 sind bindend (§ 52 Abs 2 VwGVG).
Im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht besteht zwar kein grundsätzlicher Anwaltszwang. Ich würde Ihnen aber dennoch raten, einen darauf spezialisierten Anwalt beizuziehen.

BetterToCallSaul
Beiträge: 36
Registriert: 13.02.2015, 08:57

Beitrag von BetterToCallSaul » 27.04.2015, 11:50

Auch wenn man Vorposter inahltich Rech hat würde ich es einfach zahlen und gut ist denn wie man weißt ist Verwaltungs(straf)recht Willkürrecht

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