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Messtoleranz

Verfasst: 22.04.2015, 16:50
von Markus Hasenhuetl
Hallo,

ich bin im Februar auf einer Freilandstraße mit 50er Beschränkung angehalten worden mit dem Vorwurf 93 km/h gefahren zu sein. Ich habe es natürlich anerkannt und ein paar Wochen später kam die Organstrafverfügung mit der Aufforderung 170€ zu zahlen. Ebenso stand auf dem Zettel dass ich die Höchstgeschwindigkeit von 50km/h um 43km/h überschritten habe und die Messtoleranz bereits abgezogen sei. Um weiteren Ärger zu vermeiden habe ich die 170€ natürlich sofort eingezahlt. Heute kam dann aber ein Bescheid, dass ich eine Nachschulung machen muss (Probezeit). Gibt es noch eine Möglichkeit dagegen zu berufen weil ja die 3km/h Messtoleranz nicht abgezogen worden sind?
Danke im Vorraus.
lg Markus

Messtoleranz

Verfasst: 22.04.2015, 18:35
von schanzenpeter
Ich verstehe das so, dass 96 km/h gemessen und davon 3 km/h abgezogen wurden. Somit werden 93 km/h (Überschreitung von 43 km/h) vorgeworfen. Die Messtoleranz ist offensichtlich auch im Bescheid berücksichtigt.

Verfasst: 22.04.2015, 18:37
von Markus Hasenhuetl
Danke für die Antwort!
Als ich angehalten worden bin, hat mir der Polizist die Pistole gezeigt und da stand 93 drauf.

Verfasst: 24.04.2015, 11:58
von BatLB
Möglicherweise hat die Pistole bereits die Messtoleranz berücksichtigt.