von der Radarpistole geblitzt und aufgehalten
Verfasst: 13.02.2015, 00:32
Hallo,
Ich habe leider folgendes Problem: vor ca. einem 3/4 Jahr wurde ich im Ortsgebiet von Polizisten mit Radarpistole geblitzt und aufgehalten. Meine Geschwindigkeit lag um die 100 km/h im Ortsgebiet. Somit war keine Geldstrafe mehr zu zahlen. Nach dem Führerschein und Zulassung kontrolliert wurden, durfte ich weiterfahren. Da ich damals schon etwas von Verjährung gehört hatte, meldete ich mich ortsabwesend bei der Post, sodass seit dem kein Rsa/Rsb Brief der LPD zu mir zu gestellt wurde.
Neulich versuchte die Zentrale in meinem Bezirks mich durch ein Schreiben zur Abholung des Briefes zu drängen.
Darf die Polizei mich derartig auffordern, wenn ich Ortsabwesend bin?
Mit welchem Inhalt des Briefes habe ich hierbei zu rechnen?
Kann dieser Inhalt durch Verjährung gegenstandslos werden, wenn der Rsb Brief einfach nicht zugestellt werden kann?
Wie kann ich den Führerscheinentzug und die Strafe abwenden?
danke
m.f.G.
Stark
Ich habe leider folgendes Problem: vor ca. einem 3/4 Jahr wurde ich im Ortsgebiet von Polizisten mit Radarpistole geblitzt und aufgehalten. Meine Geschwindigkeit lag um die 100 km/h im Ortsgebiet. Somit war keine Geldstrafe mehr zu zahlen. Nach dem Führerschein und Zulassung kontrolliert wurden, durfte ich weiterfahren. Da ich damals schon etwas von Verjährung gehört hatte, meldete ich mich ortsabwesend bei der Post, sodass seit dem kein Rsa/Rsb Brief der LPD zu mir zu gestellt wurde.
Neulich versuchte die Zentrale in meinem Bezirks mich durch ein Schreiben zur Abholung des Briefes zu drängen.
Darf die Polizei mich derartig auffordern, wenn ich Ortsabwesend bin?
Mit welchem Inhalt des Briefes habe ich hierbei zu rechnen?
Kann dieser Inhalt durch Verjährung gegenstandslos werden, wenn der Rsb Brief einfach nicht zugestellt werden kann?
Wie kann ich den Führerscheinentzug und die Strafe abwenden?
danke
m.f.G.
Stark