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von der Radarpistole geblitzt und aufgehalten

Verfasst: 13.02.2015, 00:32
von Stark
Hallo,
Ich habe leider folgendes Problem: vor ca. einem 3/4 Jahr wurde ich im Ortsgebiet von Polizisten mit Radarpistole geblitzt und aufgehalten. Meine Geschwindigkeit lag um die 100 km/h im Ortsgebiet. Somit war keine Geldstrafe mehr zu zahlen. Nach dem Führerschein und Zulassung kontrolliert wurden, durfte ich weiterfahren. Da ich damals schon etwas von Verjährung gehört hatte, meldete ich mich ortsabwesend bei der Post, sodass seit dem kein Rsa/Rsb Brief der LPD zu mir zu gestellt wurde.
Neulich versuchte die Zentrale in meinem Bezirks mich durch ein Schreiben zur Abholung des Briefes zu drängen.
Darf die Polizei mich derartig auffordern, wenn ich Ortsabwesend bin?

Mit welchem Inhalt des Briefes habe ich hierbei zu rechnen?

Kann dieser Inhalt durch Verjährung gegenstandslos werden, wenn der Rsb Brief einfach nicht zugestellt werden kann?

Wie kann ich den Führerscheinentzug und die Strafe abwenden?

danke
m.f.G.
Stark

Update

Verfasst: 13.02.2015, 13:47
von Stark
Heute war die Polizei bei der Wohnadresse von der ich mich abgemeldet habe. Als ich nicht zu hause war(da ich ja Ortsabwesend bin) hinterließen sie die Nachricht, dass ich den Brief schnellst abholen soll. Da die Polizei sonst eine Fandung nach mir einleitet.
Was würde das bedeuten, wenn ich den Rsb Brief von der Zentrale in meinem Bezirk abhole.
Darf die Polizei überhaupt aus so einem Grund nach mir Fanden, oder war das nur ein Bluff?
Bitte um eure fachkundige Hilfe

Verfasst: 13.02.2015, 14:11
von BetterToCallSaul
Ich nehme mal an ihre Frage ist ein Scherz denn sollte sie ernst gemeint sein.....

Sie können ja nicht ewig Ortsabwesend sein und gleichzeitig arbeiten
Da bekommt man, logischerweise, ein Problem

Antwort ernst

Verfasst: 14.02.2015, 13:53
von Stark
Nein das ist kein Scherz. An der misslichen Lage ist nichts witzig.
Was bedeutet das wenn das erst gemeint ist :-(
Ich brauche konstruktive Hilfe, sonst würde ich das nicht fragen.
m.f.G.
Stark

Verfasst: 15.02.2015, 20:32
von Manannan
Und Sie sind tatsächlich der irrigen Meinung, dass Sie hier ganz besonders schlau sind?
Nächster Schritt ist Ihre Ausforschung und vermutlich Festnahme am Arbeitsplatz.

Verfasst: 16.02.2015, 07:12
von BetterToCallSaul
Sie halsen sich ja nur noch mehr Probleme auf

Verfasst: 17.02.2015, 00:03
von Stark
Danke für die Aufklärung.
Auf Grund dessen habe ich den Brief schnellst möglich abgeholt.
In dem Brief ist allerdings lediglich eine Aufforderung zur Rechtfertigung bezüglich der Geschwindigkeitsüberschreitung.

Durch welcher Art von Rechtfertigung kann ich die Strafe abwenden, wenn die Überschreitung mit einem Messgerät festgestellt wurde?

Verfasst: 18.02.2015, 17:10
von Manannan
Wenn die Strafe so festgestellt wurde, es sich tatsächlich um ein Ortsgebiet im Sinne der StVO gehandelt hat und kein Messfehler vorliegt, dann werden Sie wenig dagegen machen können.
Wenn, wie Sie sagen, Sie um die 100 km/h gefahren sind, dann könnten Sie nach Abzug der Messtoleranzen vielleicht noch unter die maginale 40 km/h Grenze fallen.

Verfasst: 25.05.2015, 13:35
von Stark
Hallo ich bins wieder,
Hatte jetzt längere Zeit meinen Ruhe von dem ganze. Ich hatte es schon fast vergessen bis auf einmal ein RSa Brief mit einer Strafferkenntnis kam.
Allerdings handelt es sich um eine Geschwindigkeitsüberschreitung vom 29.3.2014. Ist so eine Geldstrafte 13 Monate und 17 Tage nach dem Vergehen überhaupt noch rechtlich?
m.f.G.
Stark

Verfasst: 26.05.2015, 09:43
von Hubert Neubauer
Hallo, um die Strafe werden Sie vermutlich nicht rum kommen, der FS dürfte jedoch nicht mehr entzogen werden (so wie der SV vorliegt).

Wenn Sie wollen kann ich Ihnen weitere Infos per Mail zukommen lassen.