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Verkehrsunfall Versicherung Entscheidungsfrist

Verfasst: 09.02.2015, 13:01
von Mehmet Kocer
Hallo,

ich hatte ca. Mitte Dezember 2014 einen Verkehrsunfall. Ich und der Gegner haben den Unfallbericht ausgefüllt und laut dem Bericht war es ganz klar, dass ich der unschuldige bin. Später hat der Gegner bei seiner Versicherung angerufen und gesagt, dass er unschuldig sei. Danach wurde von mir am 15.01.2015 eine Stellungnahme bzw. Unfallhergang angefordert und die habe ich sofort geschickt.
Es sind jetzt ca. 3 Wochen vergangen aber bei der Versicherung wurde mir gesagt, dass der Gegner eine Antwortfrist von 14-Tagen hat, aber diese Frist wurde auch überschritten. Dann wurde mir gesagt, dass die solange warten werden bis Sie eine Antwort vom Gegner bekommen. Sie werden jetzt noch mindestens 3 mal den Gegner anschreiben, also 3 mal14 Tage muss ich noch warten!
Wie ist die gesetzliche Vorgangsweise?
Die Versicherung hat keinen Rechtsabteilung, der Gegner hat nur gesagt, dass er unschuldig sei aber die Sache ist eigentlich ganz klar, dennoch muss ich so lange warten?
Wan muss die Versicherung entscheiden?

Ich danke für Ihre Antworten im Voraus

Lg
Kocer

Verfasst: 09.02.2015, 14:03
von Manannan
Haben Sie eine Rechtschutzversicherung?
Wenn ja, dann übergeben Sie die Sache am besten einem Anwalt.
So wie Sie die Sache schildern, wird die gegnerische Versicherung erstmal eine Haftung ablehnen. Sie sollten sich daher auch mit Ihrer Haftpflichtversicherung in Verbindung setzen.

Verkehrsunfall Versicherung Entscheidungsfrist

Verfasst: 18.02.2015, 20:07
von Mehmet Kocer
nein ich habe leider keine Rechtschutzversicherung. Ich weiss jetzt nicht ob ich überhaupt einen Anwalt beauftragen soll, denn ich weiss nicht ob sich die Anwaltskosten auszahlt und ob die Versicherung im Rahmen der Gesetzte bewegen.

Verfasst: 19.02.2015, 11:36
von Manannan
Ob sich der Gang zum Anwalt lohnt würde ich von der Höhe des Schadens abhängig machen.
Wenn, dann sollten Sie sich einen Anwalt nehmen, der im Verkehrsrecht gut bewandert ist. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen und Sie obsiegen, dann hat der Unfallgegner bzw dessen Versicherung, auch Ihre Anwaltskosten und pauschalen Aufwendungen zu tragen.

Verfasst: 19.02.2015, 12:29
von MG
Die gegnerische Versicherung MUSS überhaupt nichts! Wenn sie nicht zahlt und Sie der Ansicht sind, dass Sie im Recht sind, dann MÜSSEN Sie klagen.

mfG
RA Michael Gruner