Fragen zu Strafverfügung - fehlende Beleuchtung bei Regen
Verfasst: 29.01.2015, 22:52
Hallo,
ich hatte heute eine Strafverfügung für das Fahren im Regen ohne vorgeschriebenen eingeschaltenen Scheinwerfern und Leuchten erhalten. Datum des "Delikts" in der Höhe von 76€ war der 29.11.2014. PKW ist auf mich zugelassen und die Strafverfügung lautet auf meinen Namen.
Hierzu gibt es ein paar Punkte die mich als Privatperson ärgern bzw. bei denen ich Rat benötige.
1. Ich war an diesem Tag nicht mit dem Auto unterwegs, sondern meine Lebensgefährtin.
1.1 Ist dies als Einspruch ausreichend?
1.2 Besteht die Gefahr dass meine Lebensgefährtin nach der Zeugenaussage die Strafverfügung "umgehängt" bekommt?
1.3 Könnte man die Strafverfügung gegen meine Lebensgefährtin dann anfechten da die Beamten scheinbar nicht einmal klar erkennen konnten wer gefahren ist und damit die Strafe komplett anzweifeln?
2. Welche Möglichkeiten bleiben einer Privatperson zu urteilen wie das Wetter am 29.11, also vor fast 2 Monaten war?
2.1 Reicht ein Wetterrückblick von www.wetter.com der 0% Niederschlag dokumentiert um den sichtbehindernden Regen anzuweifeln?
2.2 Ich habe auf ZAMG die Möglichkeit eines Wettergutachtens gefunden. Liegt meine Vermutung richtig dass die Kosten von 59€ auf jeden Fall an mir hängen bleiben würden?
3. Wir haben die PKW Beleuchtung immer auf "Automatisch" eingestellt. Da kein Defekt der PKW Beleuchtung und der Modusauswahl besteht, kann man dies als Einspruchsargument verwenden?
Sorry für den langen Post, der wohl darin geschuldet ist dass wir uns zwar an die Aktivitäten des Tages jedoch nicht an die Wetterlage und die Situation erinnern können. Da wird damit keinen bewussten Verstoß in Erinnerung haben ärgert die Strafe die zumindest in Punkt 1 für mich definitiv inkorrekt ist.
Vielen Dank für Euer Feedback!
LG
Thomas
ich hatte heute eine Strafverfügung für das Fahren im Regen ohne vorgeschriebenen eingeschaltenen Scheinwerfern und Leuchten erhalten. Datum des "Delikts" in der Höhe von 76€ war der 29.11.2014. PKW ist auf mich zugelassen und die Strafverfügung lautet auf meinen Namen.
Hierzu gibt es ein paar Punkte die mich als Privatperson ärgern bzw. bei denen ich Rat benötige.
1. Ich war an diesem Tag nicht mit dem Auto unterwegs, sondern meine Lebensgefährtin.
1.1 Ist dies als Einspruch ausreichend?
1.2 Besteht die Gefahr dass meine Lebensgefährtin nach der Zeugenaussage die Strafverfügung "umgehängt" bekommt?
1.3 Könnte man die Strafverfügung gegen meine Lebensgefährtin dann anfechten da die Beamten scheinbar nicht einmal klar erkennen konnten wer gefahren ist und damit die Strafe komplett anzweifeln?
2. Welche Möglichkeiten bleiben einer Privatperson zu urteilen wie das Wetter am 29.11, also vor fast 2 Monaten war?
2.1 Reicht ein Wetterrückblick von www.wetter.com der 0% Niederschlag dokumentiert um den sichtbehindernden Regen anzuweifeln?
2.2 Ich habe auf ZAMG die Möglichkeit eines Wettergutachtens gefunden. Liegt meine Vermutung richtig dass die Kosten von 59€ auf jeden Fall an mir hängen bleiben würden?
3. Wir haben die PKW Beleuchtung immer auf "Automatisch" eingestellt. Da kein Defekt der PKW Beleuchtung und der Modusauswahl besteht, kann man dies als Einspruchsargument verwenden?
Sorry für den langen Post, der wohl darin geschuldet ist dass wir uns zwar an die Aktivitäten des Tages jedoch nicht an die Wetterlage und die Situation erinnern können. Da wird damit keinen bewussten Verstoß in Erinnerung haben ärgert die Strafe die zumindest in Punkt 1 für mich definitiv inkorrekt ist.
Vielen Dank für Euer Feedback!
LG
Thomas