Verjährung nach Einspruch?
Verfasst: 26.01.2015, 10:11
Am 12.3.2013 wurde ein Einspruch gegen einen Verwaltungübertretung an die zuständige Bezirkshauptmannschaft übermittelt.
Reaktion der BH mit der Bitte um Stellungnahme.
Am 18.4.2013 wurde eine Stellungnahme an die zuständige Bezirkshauptmannschaft übermittelt.
... seit daher herrschte Funkstille bis zum 20.1.2015.
Am 20.1.2015 (also nach 21 Monaten!!!) reagiert die zuständige Bezirkshauptmannschaft mit einer Straferkenntnis wegen dieser Verwaltungsübertretung.
Wie lange darf sich eine Bezirkshauptmannschaft Zeit lassen um einen Einspruch gegen ein Verwaltungsstrafverfahren abzuarbeiten?
Ist nach 21 Monaten ohne Raktion nicht bereits eine Verjährung gegeben?
Vorab vielen Dank für etwaige Rückmeldungen, Danke!
Reaktion der BH mit der Bitte um Stellungnahme.
Am 18.4.2013 wurde eine Stellungnahme an die zuständige Bezirkshauptmannschaft übermittelt.
... seit daher herrschte Funkstille bis zum 20.1.2015.
Am 20.1.2015 (also nach 21 Monaten!!!) reagiert die zuständige Bezirkshauptmannschaft mit einer Straferkenntnis wegen dieser Verwaltungsübertretung.
Wie lange darf sich eine Bezirkshauptmannschaft Zeit lassen um einen Einspruch gegen ein Verwaltungsstrafverfahren abzuarbeiten?
Ist nach 21 Monaten ohne Raktion nicht bereits eine Verjährung gegeben?
Vorab vielen Dank für etwaige Rückmeldungen, Danke!