Alkoholisiert Fahrrad gefahren
Verfasst: 21.12.2014, 09:55
Guten Tag,
ich habe eine Frage zu einem Vergehen, welches ich leider vor zwei Monaten begangen habe.
Ich fuhr mit dem Fahrrad nach Hause, als ich aufgehalten wurde, da ich übersehen habe, dass ich gegen eine Einbahn gefahren bin.
Auf die Frage ob ich etwas getrunken hatte, antwortete ich wahrheitsgemäß mit ja. Daher wurde auch just ein Alkotest durchgeführt.
Dieser ergab leider gottes einen Alkoholpegel von 0,86mg Atemluft. Viel zu viel. Der Wert hat mich selbst geschreckt, da ich eigentlich nicht so viel getrunken habe und mich nicht so stark alkoholisiert gefühlt habe. Seis wies sei, die Messgeräte lügen nicht, ich habe einen Fehler gemacht und dazu stehe ich.
Nun hatte ich vor kurzem Verhandlung, in der mir natürlich erläutert wurde, dass ich aufgrund der Menge in höchste Stufe der Strafe falle.
Jetzt sei noch erwähnt, dass ich Student bin und kein eigenes Einkommen habe. Weiters zeigte ich mich reumütig(ich stehe zu dem Fehler, so etwas wird mir nie wieder passieren) und ich bin in keiner Weise vorbestraft oder hatte bis dato negativen Kontakt mit dem Gesetz.
Daher dachte ich eigentlich, dass dies alles Gründe für eine Milderung um ca 50% seien sollten.
Wurde aber nicht durchgeführt, mein zu zahlender Betrag ist nun, alles zusammen, 1400 Euro. Abzuzuahlen in 10*140 Euro Raten.
Einem befreundeten Just Studenten kommt das sehr viel vor, daher riet er mir, Einspruch zu erheben, da die Strafe nur geringer und nicht höher werden kann.
Was ist die Meinung hier im Forum zu diesem Thema?
Vielen Dank.
ich habe eine Frage zu einem Vergehen, welches ich leider vor zwei Monaten begangen habe.
Ich fuhr mit dem Fahrrad nach Hause, als ich aufgehalten wurde, da ich übersehen habe, dass ich gegen eine Einbahn gefahren bin.
Auf die Frage ob ich etwas getrunken hatte, antwortete ich wahrheitsgemäß mit ja. Daher wurde auch just ein Alkotest durchgeführt.
Dieser ergab leider gottes einen Alkoholpegel von 0,86mg Atemluft. Viel zu viel. Der Wert hat mich selbst geschreckt, da ich eigentlich nicht so viel getrunken habe und mich nicht so stark alkoholisiert gefühlt habe. Seis wies sei, die Messgeräte lügen nicht, ich habe einen Fehler gemacht und dazu stehe ich.
Nun hatte ich vor kurzem Verhandlung, in der mir natürlich erläutert wurde, dass ich aufgrund der Menge in höchste Stufe der Strafe falle.
Jetzt sei noch erwähnt, dass ich Student bin und kein eigenes Einkommen habe. Weiters zeigte ich mich reumütig(ich stehe zu dem Fehler, so etwas wird mir nie wieder passieren) und ich bin in keiner Weise vorbestraft oder hatte bis dato negativen Kontakt mit dem Gesetz.
Daher dachte ich eigentlich, dass dies alles Gründe für eine Milderung um ca 50% seien sollten.
Wurde aber nicht durchgeführt, mein zu zahlender Betrag ist nun, alles zusammen, 1400 Euro. Abzuzuahlen in 10*140 Euro Raten.
Einem befreundeten Just Studenten kommt das sehr viel vor, daher riet er mir, Einspruch zu erheben, da die Strafe nur geringer und nicht höher werden kann.
Was ist die Meinung hier im Forum zu diesem Thema?
Vielen Dank.