Fahrlässige Körperverletzung!?

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wombat
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Fahrlässige Körperverletzung!?

Beitrag von wombat » 05.12.2014, 18:18

Hallo liebe Rechts-Experten!

Ich bin total fertig - vor ca. 2 Wochen war ich mit dem Auto unterwegs und bin mit einer Radfahrerin zusammengestoßen.

Es war folgendermaßen:
Ich bin an einer Ampel links abgeboten und habe nach einem Parkplatz Ausschau gehalten. Ca. 100m nach der Ampel war rechts ein Schrägparker zu sehen, den ich "anvisiert" habe. Ich habe den Blinker gesetzt.

Nachdem ich aus der Ampel kam, habe ich nicht mehr wirklich voll beschleunigt und bin in die Parklücke. Während ich im Einbiegen bin, höre ich einen markerschütternden Schrei und steig auf die Bremse - stand auch sofort (halb in dem Schrägparker).

Das Problem war, dass die andere Hälfte meines Autos auf einem Fahrradstreifen (rechts neben der Fahrbahn) stand. Ca. 2-3 Sekunden nach dem Schrei ist eine Fahrradfahrerin in meine rechte Seite gekracht (in den Seitenspiegel).

Ich habe sie offensichtlich vor dem Einbiegen in den Schrägparker nicht wahrgenommen. Allerdings war das wohl auch schwierig - es hat in Strömen geregnet und war bereits dunkel.

Nachdem zwischen Schrei und Zusammenstoß so viel Zeit lag, bin ich außerdem der Meinung, dass Sie hätte Bremsen können und den Blinker auch gesehen hat... allerdings war bei dem "Sauwetter" wohl ein Bremsen auch nicht mehr möglich.

Nachdem sich der erste Schock gelegt hat, haben wir festgestellt dass ihr nichts passiert ist. Sie hat darauf verzichtet einen Unfallbericht zu schreiben und auch die Polizei wollten wir nicht behelligen.
Kurzum: Sehr tragisch war das ganze nicht. Sie hat gemeint, dass es schon etwas schmerzt in der Hüftgegend.

Mein Außenspiegel ist auch etwas mitgenommen und funktioniert nicht mehr so ganz (elektrich nicht mehr verstellbar, Teil abgesprungen).

Nachdem wir Daten ausgetauscht haben ("für alle Fälle") ist sie dann weitergefahren.


Am nächsten Tag um 22:00 am Abend dann der Anruf:
Sie braucht bitte meinen genauen Namen + Anschrift - denn sie ist jetzt auf der Polizei. Es hat sich herausgestellt, dass sie "doch einen massiven Bluterguss" erlitten hat und ist deshalb auf's Wachzimmer gegangen weil sie nicht so genau wusste was sie sonst machen soll.
Sie hat mir dann auch noch am Telefon versichert, dass sie mir "ja nicht schaden will - aber das macht man doch halt so, oder?".

Die Polizei hat dann auch gleich einen Krankenwagen gerufen um sie ins Spital führen zu lassen um amtsärztlich alle Verletzungen festzustellen.

Ich war schockiert - und bin es noch.

Jetzt sind zwei Wochen vergangen und ich habe soeben eine "Ladung des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren" bekommen.
Die Anzeige ist wegen "Fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr".

Ich bin der Meinung dass es wohl beiderseitige Schuld war - sie war bei einem absoluten Sauwetter im Dunkeln für mich einfach nicht zu erkennen. Ich habe geblinkt und offenbar war sie auch noch relativ weit weg bevor sie in mein stehendes Auto gerasselt ist.


Sollte ich einen Anwalt hinzuziehen oder einfach der Ladung folge leisten und meine Geschichte erzählen?

Wie schlimm kann die Strafe bei leichter fahrlässiger Körperverletzung werden?

Ich fahre seit 18 Jahren unfallfrei und ich bin schockiert dass jemand so agiert und im Nachhinein eine Anzeige erstattet wegen einem blauen Fleck...

Bitte um Ratschläge :(



lexlegis
Beiträge: 1186
Registriert: 01.07.2013, 19:24

Beitrag von lexlegis » 22.12.2014, 10:00

Eventuell käme bei einem blauen Fleck und der Schuldlage der Straufausschließungsgrund nach § 88 Abs 2 Z 3 StGB in Betracht. Ruhig bleiben und alles so schildern, wie es passiert ist. MfG.

schanzenpeter
Beiträge: 414
Registriert: 02.02.2011, 16:48

Beitrag von schanzenpeter » 24.12.2015, 16:27

Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden IMMER die Polizei hinzurufen! "Is eh nix" gibt es nicht.

Ich würde empfehlen, auf jeden Fall einen Anwalt zu Rate zu ziehen, schon alleine für die Akeneinsicht und Vorabberatung. Aus einem "is eh nix" kann durchaus ein unangenehmer Folgeschaden entstehen.

Ansonsten empfehlen ich auch, ruhig bleiben, keine Panik und alles Gute.

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