StVO §24 Abs. 1 lit. n
Verfasst: 20.10.2014, 21:08
Hallo, ich hätte folgende Frage.
Laut §24 Abs. 1 lit. n bzw. §7 Abs. 4 ist das links zufahren auf Schienenstraßen Verboten.
§24 Abs. 1 lit. n: auf Straßenstellen, die nur durch Verletzen eines gesetzlichen Verbots (z.B. nach § 7 Abs. 4 oder nach § 52 Z 1) erreicht werden können,
§7 Abs. 4: Beim Zufahren zum linken Fahrbahnrand und beim Abfahren vom linken Fahrbahnrand dürfen andere Straßenbenützer nicht gefährdet oder behindert werden. Bei starkem Verkehr, auf unübersichtlichen Straßenstellen, auf Vorrangstraßen im Ortsgebiet und auf Fahrbahnen mit Gleisen von Schienenfahrzeugen ist das Zufahren zum linken Fahrbahnrand, außer in Einbahnstraßen, verboten.
Jetzt meine Frage.
Ist es auch Verboten, links zu zufahren, auf einer Fahrbahn mit Gegenverkehr, wo es nur ein Gleis gibt? (also die Straßenbahn fährt nur in eine Richtung. Aber FZG Verkehr in beiden Richtungen.)
Zum Beispiel Örtlichkeit: 1160 Wien, Ottakringer Straße 226 bis ONr. 240 und ggü
Ich Frage deswegen, weil im Gesetzestext die Mehrzahl steht. (Also Gleisen und Schienenfahrzeugen)
Danke im Voraus.
Laut §24 Abs. 1 lit. n bzw. §7 Abs. 4 ist das links zufahren auf Schienenstraßen Verboten.
§24 Abs. 1 lit. n: auf Straßenstellen, die nur durch Verletzen eines gesetzlichen Verbots (z.B. nach § 7 Abs. 4 oder nach § 52 Z 1) erreicht werden können,
§7 Abs. 4: Beim Zufahren zum linken Fahrbahnrand und beim Abfahren vom linken Fahrbahnrand dürfen andere Straßenbenützer nicht gefährdet oder behindert werden. Bei starkem Verkehr, auf unübersichtlichen Straßenstellen, auf Vorrangstraßen im Ortsgebiet und auf Fahrbahnen mit Gleisen von Schienenfahrzeugen ist das Zufahren zum linken Fahrbahnrand, außer in Einbahnstraßen, verboten.
Jetzt meine Frage.
Ist es auch Verboten, links zu zufahren, auf einer Fahrbahn mit Gegenverkehr, wo es nur ein Gleis gibt? (also die Straßenbahn fährt nur in eine Richtung. Aber FZG Verkehr in beiden Richtungen.)
Zum Beispiel Örtlichkeit: 1160 Wien, Ottakringer Straße 226 bis ONr. 240 und ggü
Ich Frage deswegen, weil im Gesetzestext die Mehrzahl steht. (Also Gleisen und Schienenfahrzeugen)
Danke im Voraus.