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Falsches, fiktives Datum am Strafzettel
Verfasst: 30.09.2014, 15:54
von Chega
Angenommen jemand bekommt einen Strafzettel (blaue Verständigung der Parkraumüberwachungsgruppe Wien) bezüglich abgelaufener §57 Plakette mit einem falschem, fiktivem, in der Zukunft liegendem Datum ausgestellt. Wäre eine darauf folgende Anonymverfügung über €75,- gültig ?
Danke
Chega
Verfasst: 01.10.2014, 11:56
von Manannan
In der Anonymverfügung müssen neben dem Tag auch der Ort und Zeitpunkt der Begehung angeführt sein.
Ein in der Zukunft liegendes Datum würde dem Bestimmtheitsgebot widersprechen. Gegen die Anonymverfügung selbst ist kein Rechtsmittel zulässig. Wenn der darauf ausgewiesene Strafbetrag nicht binnen vier Wochen einbezahlt wird, dann tritt diese außer Kraft und es wird ein Strafverfahren eingeleitet.
Bis dahin ist die Anonymverfügung jedoch gültig