unsachgemäß ausgestellte Organstrafverfügung
Verfasst: 15.09.2014, 20:31
Hallo liebe Forumgemeinde,
ich habe heute mein Motorrad, wie mir erst später bewusst wurde, in einer Fußgängerzone (Hofgasse, Graz), neben anderen Motor- und Fahrrädern abgestellt und deshalb eine Organstrafverfügung (OSV) erhalten. Auf der OSV ist als Örtlichkeit der Freiheitsplatz 12 (Graz) angegeben und als Konkretisierung wurde im stilsicheren Deutsch: "Fußgängerzone abgestellt" angegeben.
Der Freiheitsplatz ist an und für sich keine Fußgängerzone und für KFZ befahrbar. Lediglich die Hofgasse (dem Freiheitsplatz angrenzend), in der ich geparkt habe ist als Fußgängerzone deklariert. Habe ich Chancen die Strafe nicht bezahlen zu müssen? Was meint Ihr.
Vielen Dank
ich habe heute mein Motorrad, wie mir erst später bewusst wurde, in einer Fußgängerzone (Hofgasse, Graz), neben anderen Motor- und Fahrrädern abgestellt und deshalb eine Organstrafverfügung (OSV) erhalten. Auf der OSV ist als Örtlichkeit der Freiheitsplatz 12 (Graz) angegeben und als Konkretisierung wurde im stilsicheren Deutsch: "Fußgängerzone abgestellt" angegeben.
Der Freiheitsplatz ist an und für sich keine Fußgängerzone und für KFZ befahrbar. Lediglich die Hofgasse (dem Freiheitsplatz angrenzend), in der ich geparkt habe ist als Fußgängerzone deklariert. Habe ich Chancen die Strafe nicht bezahlen zu müssen? Was meint Ihr.
Vielen Dank