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unsachgemäß ausgestellte Organstrafverfügung

Verfasst: 15.09.2014, 20:31
von schreg
Hallo liebe Forumgemeinde,

ich habe heute mein Motorrad, wie mir erst später bewusst wurde, in einer Fußgängerzone (Hofgasse, Graz), neben anderen Motor- und Fahrrädern abgestellt und deshalb eine Organstrafverfügung (OSV) erhalten. Auf der OSV ist als Örtlichkeit der Freiheitsplatz 12 (Graz) angegeben und als Konkretisierung wurde im stilsicheren Deutsch: "Fußgängerzone abgestellt" angegeben.

Der Freiheitsplatz ist an und für sich keine Fußgängerzone und für KFZ befahrbar. Lediglich die Hofgasse (dem Freiheitsplatz angrenzend), in der ich geparkt habe ist als Fußgängerzone deklariert. Habe ich Chancen die Strafe nicht bezahlen zu müssen? Was meint Ihr.

Vielen Dank

Verfasst: 16.09.2014, 22:12
von Manannan
Wenn man zu dem Platz, wo Sie Ihr Motorrad abstellten, nur durch die FuZo zufahren kann, dann werden Sie bezahlen müssen.

Die an die Angabe des Tatortes gestellten Bestimmtheitserfordernisse (§ 44a Z1 VStG) haben den Zweck, den Bestraften nicht in seinen Verteidigungsrechten einzuschränken und eine Doppelbestrafung zu verhindern (vgl VwGH 90/02/0142 ua).

Die falsche Bezeichnung des Tatortes schadet daher nicht.